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V. - Organisationserlass des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)
V.
Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Zuständigkeiten übertragen für
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- den Verbraucherschutz,
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- die Verbraucherpolitik, insbesondere den Verbraucherschutz im digitalen Raum bei Waren und Produkten, Online-Handel oder Online-Geschäften,
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- die Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie
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- das Verbraucherinformationsgesetz.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/V_BKOrgErl.htm