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V. - Organisationserlass des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 06.05.2025 BGBl. 2025 I Nr. 131
Geltung ab 10.05.2025; FNA: 1103-4-28 Bundesregierung

V.



Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Zuständigkeiten übertragen für

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den Verbraucherschutz,

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die Verbraucherpolitik, insbesondere den Verbraucherschutz im digitalen Raum bei Waren und Produkten, Online-Handel oder Online-Geschäften,

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die Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie

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das Verbraucherinformationsgesetz.