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XIV. - Organisationserlass des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 06.05.2025 BGBl. 2025 I Nr. 131
Geltung ab 10.05.2025; FNA: 1103-4-28 Bundesregierung

XIV.



Dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Zuständigkeiten für nachhaltige Stadtentwicklung und Strukturwandel sowie Umweltangelegenheiten der Raumordnung, des Baurechts und Flächenverbrauch übertragen.