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XV. - Organisationserlass des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)
XV.
1Die Funktion der Beauftragten der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich fällt weg. 2Die verbleibenden fachlichen Zuständigkeiten werden im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wahrgenommen.
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