1Dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes werden übertragen
- 1.
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeiten für Sportpolitik sowie für das Themenfeld Ehrenamt;
- 2.
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Zuständigkeit für die Engagementpolitik.
2Diese Zuständigkeiten werden von einer Staatsministerin beim Bundeskanzler wahrgenommen.