§ 14 Masterstudiengang Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" (Public Administration - Police Management)
Aufbau und Inhalte des Masterstudiengangs richten sich nach der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" (Public Administration - Police Management) an der Deutschen Hochschule der Polizei vom 10. Oktober 2006. Das erste Studienjahr wird im Bundeskriminalamt durchgeführt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Kriminaldienst des Bundes
V. v. 21.07.2008 BGBl. I S. 1324
Artikel 1 2. LAP-hKrimDVÄndV ... Bewertungen während der fachpraktischen Ausbildung". g) Die Angabe zu § 14 wird wie folgt gefasst: § 14 Masterstudiengang Öffentliche ... g) Die Angabe zu § 14 wird wie folgt gefasst: § 14 Masterstudiengang Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" (Public ... 10 wird die Angabe Kapitel 2 Ausbildung" gestrichen. 11. Die §§ 11 bis 15 werden wie folgt gefasst: § 11 Fachpraktische Ausbildung ... der Bewertung der jeweiligen Kriminalpolizeidienststelle eines Bundeslandes. § 14 Masterstudiengang Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" (Public ... 3 Aufstieg". 15. In § 17 wird die Angabe §§ 2, 9, 11 bis 15 und 19 bis 29a" durch die Angabe §§ 2 und 9 bis 15" ersetzt. ... §§ 2, 9, 11 bis 15 und 19 bis 29a" durch die Angabe §§ 2 und 9 bis 15" ersetzt. 16. Die §§ 19 bis 29 werden aufgehoben. 17. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/100/a1051.htm