§ 15 Laufbahnprüfung
Laufbahnprüfung ist die Masterprüfung nach der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" (Public Administration - Police Management) an der Deutschen Hochschule der Polizei vom 10. Oktober 2006.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Kriminaldienst des Bundes
V. v. 21.07.2008 BGBl. I S. 1324
Artikel 1 2. LAP-hKrimDVÄndV ... (Public Administration - Police Management)". h) Die Angabe zu § 15 wird wie folgt gefasst: § 15 Laufbahnprüfung". i) ... h) Die Angabe zu § 15 wird wie folgt gefasst: § 15 Laufbahnprüfung". i) Nach der Angabe zu § 15 wird die Angabe ... § 15 Laufbahnprüfung". i) Nach der Angabe zu § 15 wird die Angabe Abschnitt 3 Aufstieg" gestrichen. j) Die Angabe zu § ... die Angabe Kapitel 2 Ausbildung" gestrichen. 11. Die §§ 11 bis 15 werden wie folgt gefasst: § 11 Fachpraktische Ausbildung (1) Zu ... 2006. Das erste Studienjahr wird im Bundeskriminalamt durchgeführt. § 15 Laufbahnprüfung Laufbahnprüfung ist die Masterprüfung nach der ... an der Deutschen Hochschule der Polizei vom 10. Oktober 2006." 12. Nach § 15 wird die Angabe Abschnitt 3 Aufstieg" gestrichen. 13. § 16 wird wie ... 3 Aufstieg". 15. In § 17 wird die Angabe §§ 2, 9, 11 bis 15 und 19 bis 29a" durch die Angabe §§ 2 und 9 bis 15" ersetzt. ... 2, 9, 11 bis 15 und 19 bis 29a" durch die Angabe §§ 2 und 9 bis 15 " ersetzt. 16. Die §§ 19 bis 29 werden aufgehoben. 17. § ...
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