Artikel 21 - Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz (BMELVAnpV k.a.Abk.)

V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720 (Nr. 67); Geltung ab 22.12.2011
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Artikel 21 Änderung der Bruteier-Kennzeichnungsverordnung


Artikel 21 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. Dezember 2011 BruteiKennzV § 3

(7849-2-3-1)

In § 3 der Bruteier-Kennzeichnungsverordnung vom 4. April 1973 (BGBl. I S. 273), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Juli 2011 (BGBl. I S. 1706) geändert worden ist, werden die Wörter „Vorschriften des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 21 Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 21 BMELVAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMELVAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2019 BGBl. I S. 2
Artikel 8 EiFlRÄndV Änderung der Bruteier-Kennzeichnungsverordnung
... Bruteier-Kennzeichnungsverordnung vom 4. April 1973 (BGBl. I S. 273), die zuletzt durch Artikel 21 der Verordnung vom 13. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2720 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt ...


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