Artikel 41 - Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (EinglVerbG k.a.Abk.)

Artikel 41 Aufhebung der Eingliederungszuschussverordnung


Artikel 41 ändert mWv. 1. April 2012 EinglZuschV

Die Eingliederungszuschussverordnung vom 30. Dezember 1997 (BGBl. 1998 I S. 37), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. September 2000 (BGBl. I S. 1394) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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