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Artikel 2 - Neunte Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften (9. PflSchRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Dezember 2011 PflSchAnwV § 2, § 3, § 7, § 8, Anlage 3

Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 10. November 1992 (BGBl. I S. 1887), die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 werden

a)
in Absatz 1 das Absatzzeichen (1) gestrichen und

b)
Absatz 2 aufgehoben.

2.
In § 3 Absatz 3 wird die Angabe „Anlage 2 Nr. 1, 4, 5 und 6" durch die Angabe „Anlage 2 Nummer 2, 3 und 5" ersetzt.

3.
In § 7 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 Buchstabe a wird jeweils die Angabe „§ 2 Abs. 1" durch die Angabe „§ 2" ersetzt.

4.
In § 8 Absatz 1 werden

a)
in der Nummer 1 die Angabe „§ 2 Abs. 1" durch die Angabe „§ 2" ersetzt und

b)
die Nummer 2 aufgehoben.

5.
In Anlage 3 Abschnitt B wird die Nummer 31 gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 2 Neunte Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 9. PflSchRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. PflSchRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen
V. v. 10.10.2012 BGBl. I S. 2113
Artikel 1 PflSchRBußGAnpV Anpassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
... vom 10. November 1992 (BGBl. I S. 1887), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2927) geändert worden ist, wird wie folgt ...