Artikel 13 - GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)

G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2983 (Nr. 70); zuletzt geändert durch Artikel 8a G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Geltung ab 01.01.2012, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 13 Änderung des Arzneimittelgesetzes


Artikel 13 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2012 AMG § 78

Dem § 78 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Juli 2011 (BGBl. I S. 1398) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:

 
„Die Preisvorschriften für den Großhandel aufgrund von Satz 1 Nummer 1 gelten auch für pharmazeutische Unternehmer oder andere natürliche oder juristische Personen, die eine Tätigkeit nach § 4 Absatz 22 ausüben bei der Abgabe an Apotheken, die die Arzneimittel zur Abgabe an den Verbraucher beziehen."

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Zitierungen von Artikel 13 GKV-VStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 GKV-VStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GKV-VStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung EU-rechtlicher Verweisungen im Arzneimittelgesetz
V. v. 16.07.2012 BGBl. I S. 1534
Artikel 1 2. EURVAMGAnpV
... der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2983) geändert worden ist, wird die Angabe ...


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