Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (1. HanauAusbGlVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2011 HanauAusbGlV § 1, § 3

Die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1491) wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Satz 1 wird die Angabe „2011" durch die Angabe „2012" ersetzt.

2.
In § 3 Absatz 1 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt und werden folgende Wörter angefügt:

„sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft."

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Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. HanauAusbGlVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. HanauAusbGlVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
V. v. 27.12.2012 BGBl. 2013 I S. 31
Artikel 1 2. HanauAusbGlVÄndV
... Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1491), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3115) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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