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§ 4 - Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV)

V. v. 16.12.2011 BGBl. 2012 I S. 2, 1666, 1717; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100
Geltung ab 01.02.2012; FNA: 9501-57 Verkehrsordnung
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§ 4 Auflagen



Liegen die Voraussetzungen der §§ 48 oder 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung vor, kann die zuständige Behörde an Stelle der Rücknahme oder des Widerrufs eine Erlaubnis nach der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung auch nachträglich befristen oder mit Auflagen versehen.

 
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Zitierungen von § 4 BinSchStrEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BinSchStrEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchStrEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 BinSchStrEV Bewehrung der allgemeinen Vorschriften (vom 27.09.2022)
... 2 oder § 7.01 Nummer 2 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, auch in Verbindung mit § 4 , oder 2. einer mit einer Erlaubnis nach § 1.23 Satz 2, §§ 3.28, 3.29 ... § 8.05 Nummer 2 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, jeweils auch in Verbindung mit § 4 , verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt. (2) Ordnungswidrig im ...
§ 38 BinSchStrEV Änderung binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften (vom 01.02.2012)
... für die Eder- und Die- meltalsperre § 4 TspV 6 55”. 2. Die Nummern 223 und 224 werden ... I S. 220) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung." 2. § 4 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Ein Sondertransport bedarf der Erlaubnis ... 3 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. einer mit einer Erlaubnis nach § 4 Absatz 4 in Verbindung mit § 1.21 Nummer 2 Satz 2 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.05.2014 BGBl. I S. 610
Artikel 2 2. BinSchUOuaÄndV Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
... 21.27 Nummer 4 Satz 1, Nummer 5 oder 6 Satz 1" ersetzt. § 4 Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Die ...