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§ 3 - Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV)
V. v. 16.12.2011 BGBl. 2012 I S. 2, 1666, 1717; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 31.10.2019 BGBl. I S. 1518
Geltung ab 01.02.2012; FNA: 9501-57 Verkehrsordnung
16 frühere Fassungen | wird in 28 Vorschriften zitiert
Geltung ab 01.02.2012; FNA: 9501-57 Verkehrsordnung
16 frühere Fassungen | wird in 28 Vorschriften zitiert
§ 3 Rechtsverordnung mit vorübergehender Geltungsdauer
Der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird die Befugnis nach § 3 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 und 6, und § 3 Absatz 4, auch in Verbindung mit Absatz 6, des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes übertragen, durch Rechtsverordnung zu Versuchszwecken oder bis zu einer Änderung eine von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung abweichende Regelung bis zur Dauer von drei Jahren zu treffen.
Text in der Fassung des Artikels 44 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 2. Juni 2016 BGBl. I S. 1257, 1728 m.W.v. 4. Juni 2016
Frühere Fassungen von § 3 BinSchStrEV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 04.06.2016 | Artikel 44 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 02.06.2016 BGBl. I S. 1257 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 BinSchStrEV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BinSchStrEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchStrEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Eingangsformel BinSchStrEV
... 6 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2005 (BGBl. I S. 2186) und § 3 Absatz 1 und 5 und § 3e Absatz 1 zuletzt durch Artikel 313 der Verordnung vom 31. Oktober ...
§ 38 BinSchStrEV Änderung binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften (vom 01.02.2012)
... 2011 II S. 1300) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 wird aufgehoben. b) Der ... 8 werden die Nummern 2 bis 7. c) In der neuen Nummer 2 wird die Angabe „§ 3 Abs. 5" durch die Angabe „§ 3 Absatz 4" ersetzt. 3. In der Anlage ... In der neuen Nummer 2 wird die Angabe „§ 3 Abs. 5" durch die Angabe „§ 3 Absatz 4" ersetzt. 3. In der Anlage 11 wird in den Nummern 1.4.1, 1.4.2 und 1.4.3 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 44 WSVZuAnpV Änderung der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
... „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt. 2. In § 3 werden die Wörter „Den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen wird jeweils für ihren ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.05.2014 BGBl. I S. 610
Artikel 2 2. BinSchUOuaÄndV Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
... I S. 676)] ". 17. Anlage 9 wird Anlage 6. § 3 Änderung der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ...
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