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Artikel 1 - Sechste Verordnung zur Änderung der Packungsgrößenverordnung (6. PackungsVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 30.12.2011 BGBl. 2012 I S. 49; Geltung ab 01.02.2012
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Februar 2012 PackungsV Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3, Anlage 4, Anlage 5, Anlage 6

Die Packungsgrößenverordnung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1318), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. März 2011 (BGBl. I S. 384, 940) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
Die Position „Amifampridin" wird gestrichen.

b)
In der Gruppe „Analgetika" wird die Position „- Kombination aus Paracetamol, Acetylsalicylsäure und Coffein" wie folgt gefasst:

„- Kombinationen mit Coffein 102050".


 
c)
Die Gruppe „Antidiabetika" wird wie folgt geändert:

aa)
Die Unterposition „• Sitagliptin" wird gestrichen.

bb)
Nach der Position „- Kombination aus Metformin und Vildagliptin" wird folgende Position eingefügt:

„- Kombination aus Metformin und Saxagliptin 3060200".


 
d)
In der Gruppe „Antiepileptika" wird nach der Position „- Pregabalin" folgende Position eingefügt:

„- Retigabin 6384168".


 
e)
In der Gruppe „Antikoagulantien" wird die Position „Dabigatran" wie folgt geändert:

„- Dabigatran 1030100".


 
f)
In der Gruppe „Antirheumatika" wird die Position „- Etoricoxib" gestrichen.

g)
Die Gruppe „Antivirale Mittel" wird wie folgt gefasst:

„Antivirale Mittel 2550100
- Aciclovir3070100
- Brivudin7--
- Famciclovir101521
- Ribavirin 200 mg 5084168
- Ribavirin 400 mg 1456-
- Valaciclovir92142
- Valganciclovir60--
- Protease-Inhibitoren180360540
• Atazanavir 306090
• Boceprevir84360-
• Darunavir60240480
• Kombination aus Lopinavir und Ritonavir 60120360
• Nelfinavir-300-
• Fosamprenavir-60-
• Ritonavir3084336
• Saquinavir-120-
• Tripanavir--120
- NNRTI/NRTI -60120
• Kombination aus Abacavir und Lamivudin -3090
• Adefovir dipivoxil -3090
• Efavirenz-3090
• Emtricitabin und Emtricitabin in fixer Kombina-
tion mit anderen Wirkstoffen
-3090
• Entecavir-3090
• Lamivudin306084
• Nevirapin1460120
• Tenofovir disoproxil -3090
• Telbivudin30-100
• Zidovudin-40100
- CCR5-Antagonisten 306090
- Integrasehemmer 60--
- Neuramidasehemmer 10--".


 
h)
In der Gruppe „Broncholytika/Antiasthmatika" wird die Position „- Roflumilast" wie folgt gefasst:

„- Roflumilast 1030100".


 
i)
Die Gruppe „Cholinergika" wird wie folgt gefasst:

„Cholinergika2050100
- Pilocarpin -84-".


 
j)
Die Gruppe „Enzyminhibitoren" wird wie folgt gefasst:

„Enzyminhibitoren/Enzymersatztherapie    
- Miglustat -84-
- Sapropterin 30120-".


 
k)
Die Gruppe „Gynäkologika" wird wie folgt gefasst:

„Gynäkologika3060100
- Gynäkologika, Wehen hemmend 3050100".


 
l)
In der Gruppe „Immunsuppressiva" wird nach der Position „- Mycophenolsäure > 250 mg/Stück" die folgende Position eingefügt:

„- Pirfenidon 63270-".


 
m)
Die Gruppe „Karies- und Parodontosemittel" wird wie folgt gefasst:

„Mittel zur Kariesprophylaxe 50250300".


 
n)
Die Gruppe „Magen-Darm-Mittel" wird wie folgt geändert:

aa)
Die Position „- Mesalazin bis 0,25 g/Stück" wie folgt gefasst:

„- Mesalazin 0,25 g/Stück -120400".


 
 
bb)
Die Position „- Mesalazin > 0,25 g/Stück" wird wie folgt gefasst:

„- Mesalazin 0,4 g/Stück und 0,5 g/Stück 50100300".


 
 
cc)
Die Position „- Prucaloprid" wird wie folgt gefasst:

„- Prucaloprid 142884".


 
o)
Die Gruppe „Neuropathiepräparate" wird wie folgt gefasst:

„Neuropathiepräparate und andere neurotrope Mittel 3060100".


 
p)
In der Gruppe „Parkinsonmittel" wird die Position „- Budipin" wie folgt gefasst:

„- Budipin 3060100".


 
q)
Die Position „Psychopharmaka" wird wie folgt gefasst:

„Psychopharmaka2050100
- Agomelatin-2898
- Amisulprid2055100
- Aripiprazol1450100
- Asenapin2060100
- Atomoxetin72856
- Bupropion-3090
- Citalopram2555100
- Clozapin2555100
- Duloxetin-30100
- Fluoxetin2550100
- Galantamin285684
- Memantin2845100
- Methylphenidat2555100
- Olanzapin305670
- Paliperidon3050100
- Pimozid205075
- Quetiapin 50 mg, Quetiapin > 100 mg 1050100
- Risperidon2555100
- Sertindol3050100
- Sertralin2555100
- Tranquillantien102050
- Venlafaxin1755100
- Ziprasidon3060100
- pflanzliche Psychopharmaka 3060100
- Mittel zur Behandlung der Spätdyskinesie 2050120
• Tetrabenazin-112-
• Tiaprid2050100".


 
r)
Die Gruppe „Sexualhormone und Hemmstoffe" wird wie folgt geändert:

aa)
Nach der Position „Sexualhormone und Hemmstoffe" wird die folgende Position eingefügt:

„- Abirateron -120-".


 
 
bb)
Nach der Position „- Flutamid" wird die folgende Position eingefügt:

„- Testosteron 306090".


 
s)
In der Gruppe „Thrombozytenaggregationshemmer" wird nach der Position „Thrombozytenaggregationshemmer" die folgende Position eingefügt:

„- Acetylsalicylsäure in Kombination mit Esomeprazol 306090".


 
t)
In der Gruppe „Vitamine" wird nach der Position „Vitamine" die folgende Position eingefügt:

„- Alfacalcidol 2550100".


2.
Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
Nach der Gruppe „Antibiotika/Chemotherapeutika" wird die folgende Gruppe eingefügt:

„Antidiabetikab)100150-".


 
b)
Die Gruppe „Antivirale Mittel" wird wie folgt geändert:

aa)
Die Position „- Ritonavir" wird wie folgt gefasst:

„- Ritonavir  90300450".


 
 
bb)
Vor der Position „- Ritonavir" wird folgende Position eingefügt:

„- Oseltamivir  70--".


 
c)
In der Gruppe „Magen-Darm-Mittel" wird nach der Position „- motilitätsfördernde Mittel" folgende Unterposition eingefügt:

„• Metoclopramid a)2550100".


 
d)
Die Gruppe „Phosphatbinder" wird wie folgt gefasst:

„Mittel zur Behandlung der Hyperkaliämie
und Hyperphosphatämie
 300475900".


 
e)
In der Gruppe „Psychopharmaka" wird nach der Position „- Clomethiazol" die folgende Position eingefügt:

„- Escitalopram a)1550100".


3.
In Anlage 3 wird die Gruppe „3. Vaginaltherapeutika" wie folgt geändert:

a)
In der Untergruppe „Feste, abgeteilte Formen: Styli, Vaginalsuppositorien, -tabletten u. a." werden die Positionen „• Estradiol" und „• Estriol" wie folgt gefasst:

„• Estradiol 101520
• Estriol 101520".


 
b)
In der Untergruppe „Nicht abgeteilte Formen (ml oder g)" wird die Position „- Lösungen für vaginale Spülungen" wie folgt gefasst:

„- Lösungen für vaginale Anwendungen 50100200".


4.
Die Anlage 4 wird wie folgt geändert:

a)
In der Gruppe „Antibiotika/Chemotherapeutika" wird nach der Position „- Kombination aus Imipenem und Cilastin" die folgende Position eingefügt:

„- Levofloxacin 1510".


 
b)
In der Gruppe „Antidiabetika Insuline" wird die Position „- Inj. Fl. und Pumpen" wie folgt gefasst:

„- Inj. Fl. und Pumpen 10 ml 30 ml 50 ml".


 
c)
In der Gruppe „Antidote" wird die Position „- Hydroxocobalamin" wie folgt gefasst:

„- Hydroxocobalamin 12-".


 
d)
In der Gruppe „Antiemetika/Antivertiginosa" wird nach der Position „Antiemetika/ Antivertiginosa" die folgende Position eingefügt:

„- Dimenhydrinat 36-".


 
e)
In der Gruppe „Enzympräparate, Transportproteine, Aminosäuren und Derivate" wird die Position „- Velaglucerase alfa" wie folgt gefasst:

„- Velaglucerase alfa 1525".


 
f)
Die Gruppe „Hypophysen-, Hypothalamushormone, andere regulatorische Peptide und Hemmstoffe" wird wie folgt gefasst:

„Hypophysen-, Hypothalamushormone, andere
regulatorische Peptide und Hemmstoffe
51030
- Cetrorelix 17-
- Ganirelix 1-5
- Gonadoliberin-Analoga 12-
- Gonadorelin 1-5
- Mecasermin 1--
- Pegvisomant 11030
- Somatropin 1630
- Tetracosactid 110-".


 
g)
In der Gruppe „Immunstimulantien" wird nach der Position „Immunstimulantien" die folgende Position eingefügt:

„- Histamin dihydrochlorid -1442".


 
h)
Die Gruppe „Immunsuppressiva/Zytokine" wird wie folgt geändert:

aa)
Nach der Position „- Adalimumab" wird folgende Position eingefügt:

„- Belatacept 12-".


 
 
bb)
Die Position „- Mycophenolsäure" wird wie folgt gefasst:

„- Mycophenolsäure 4--".


 
i)
In der Gruppe „Muskelrelaxantien" wird vor der Position „Clostridium botulinum Toxin Typ A" folgende Position eingefügt:

„- Baclofen 15-".


 
j)
In der Gruppe „Zytostatika und Metastasenhemmer" wird nach der Position „- Mitoxantron" die folgende Position eingefügt:

„- Ofatumumab 1310".


5.
Die Anlage 5 wird wie folgt geändert:

a)
Die Gruppe „1. Salben und andere halbfeste Zubereitungen", Abschnitt „Ausnahmen nach Wirkstoffen", wird wie folgt geändert:

aa)
Die Position „- mit Antibiotika" wird wie folgt geändert:

Die Unterposition „• Retapamulin" wird wie folgt gefasst:

„• Retapamulin 515-".


 
 
bb)
In der Position „- mit antiviralen Mitteln" wird nach der Unterposition „• Foscarnet" die folgende Unterposition eingefügt:

„• Imiquimod 36-".


 
 
cc)
In der Position „- mit antiviralen Mitteln" wird nach der Unterposition „• Grüntee-Trockenextrakt" die folgende Unterposition eingefügt:

„• Penciclovir 25-".


 
 
dd)
Die Position „- mit Harnstoff ≥ 20 %" wird wie folgt gefasst:

„- mit Harnstoff ≥ 20 % und fixe Kombination
mit Bifonazol
1050100".


 
b)
Die Gruppe „2. Lösungen und andere flüssige Zubereitungen", Abschnitt „Ausnahmen nach Applikationsorten", wird wie folgt geändert:

aa)
In der Untergruppe „- Augentropfen" wird die Position „• Prostaglandine und fixe Kombinationen von Prostaglandinen mit anderen Wirkstoffen" wie folgt gefasst:

„• Prostaglandin-Analoga und fixe Kombina-
tionen von Prostaglandin-Analoga mit
anderen Wirkstoffen
38,315".


 
 
bb)
In der Untergruppe „- Augentropfen abgeteilt" wird nach der Position „• Gyrasehemmer" die folgende Position eingefügt:

„• Prostaglandin-Analoga 30 St 60 St 90 St".


 
 
cc)
Die Position „- Augentropfen in konservierungsmittelfreien Mehrdosenbehältnissen" wird gestrichen.

dd)
In der Untergruppe „- Dosiersprays (Rhinologika)" wird die Position „• Fentanyl" wie folgt gefasst:

„• Fentanyl 10 Hübe 36 Hübe 96 Hübe".


 
 
ee)
In der Untergruppe „- Mund- und Rachentherapeutika" wird die Position „• Gurgellösungen" wie folgt gefasst:

„• Gurgellösungen 25100200".


 
c)
In der Gruppe „5. Pflaster" wird die Position „Parkinsonmittel" wie folgt gefasst:

„Parkinsonmittel72884".


 
d)
Die Gruppe „14. Andere Mittel (Anwendungen)" wird wie folgt gefasst:

„14. Andere Mittel 5 Anw 10 Anw 20 Anw
- Lokale Hämostatika 1 Anw --".


6.
In Anlage 6 wird die Gruppe „2. Besonderheiten nach Anwendungsgebieten" wie folgt geändert:

a)
Die Untergruppe „Antiallergika" wird wie folgt gefasst:

„Antiallergika   
- Adrenalin Autoinjektor 1 St --
- Hyposensibilisierungs-Präparate -1 Serie -".


 
b)
In der Untergruppe „Atemwegserkrankungen" wird vor der Position „Inhalationslösungen" folgende Position eingefügt:

„Mannitol Trockeninhalationssystem 10280-".


 
c)
In der Untergruppe „Chemotherapeutika zur Inhalation" wird die Position „- Tobramycin" wie folgt gefasst:

„- Tobramycin    
• Inhalationsampullen1060 
• Trockeninhalationssysteme56224-".




 

Zitierungen von Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Packungsgrößenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 6. PackungsVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. PackungsVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung der Packungsgrößenverordnung
V. v. 18.06.2013 BGBl. I S. 1610
Artikel 1 7. PackungsVÄndV
... Packungsgrößenverordnung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1318), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Dezember 2011 (BGBl. 2012 I S. 49) geändert worden ist, wird wie folgt ...