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Sechste Verordnung zur Änderung der Packungsgrößenverordnung (6. PackungsVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 30.12.2011 BGBl. 2012 I S. 49; Geltung ab 01.02.2012
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Eingangsformel



Auf Grund des § 31 Absatz 4 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -, der zuletzt durch Artikel 256 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:


Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Februar 2012 PackungsV Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3, Anlage 4, Anlage 5, Anlage 6

Die Packungsgrößenverordnung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1318), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. März 2011 (BGBl. I S. 384, 940) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
Die Position „Amifampridin" wird gestrichen.

b)
In der Gruppe „Analgetika" wird die Position „- Kombination aus Paracetamol, Acetylsalicylsäure und Coffein" wie folgt gefasst:

„- Kombinationen mit Coffein 102050".


 
c)
Die Gruppe „Antidiabetika" wird wie folgt geändert:

aa)
Die Unterposition „• Sitagliptin" wird gestrichen.

bb)
Nach der Position „- Kombination aus Metformin und Vildagliptin" wird folgende Position eingefügt:

„- Kombination aus Metformin und Saxagliptin 3060200".


 
d)
In der Gruppe „Antiepileptika" wird nach der Position „- Pregabalin" folgende Position eingefügt:

„- Retigabin 6384168".


 
e)
In der Gruppe „Antikoagulantien" wird die Position „Dabigatran" wie folgt geändert:

„- Dabigatran 1030100".


 
f)
In der Gruppe „Antirheumatika" wird die Position „- Etoricoxib" gestrichen.

g)
Die Gruppe „Antivirale Mittel" wird wie folgt gefasst:

„Antivirale Mittel 2550100
- Aciclovir3070100
- Brivudin7--
- Famciclovir101521
- Ribavirin 200 mg 5084168
- Ribavirin 400 mg 1456-
- Valaciclovir92142
- Valganciclovir60--
- Protease-Inhibitoren180360540
• Atazanavir 306090
• Boceprevir84360-
• Darunavir60240480
• Kombination aus Lopinavir und Ritonavir 60120360
• Nelfinavir-300-
• Fosamprenavir-60-
• Ritonavir3084336
• Saquinavir-120-
• Tripanavir--120
- NNRTI/NRTI -60120
• Kombination aus Abacavir und Lamivudin -3090
• Adefovir dipivoxil -3090
• Efavirenz-3090
• Emtricitabin und Emtricitabin in fixer Kombina-
tion mit anderen Wirkstoffen
-3090
• Entecavir-3090
• Lamivudin306084
• Nevirapin1460120
• Tenofovir disoproxil -3090
• Telbivudin30-100
• Zidovudin-40100
- CCR5-Antagonisten 306090
- Integrasehemmer 60--
- Neuramidasehemmer 10--".


 
h)
In der Gruppe „Broncholytika/Antiasthmatika" wird die Position „- Roflumilast" wie folgt gefasst:

„- Roflumilast 1030100".


 
i)
Die Gruppe „Cholinergika" wird wie folgt gefasst:

„Cholinergika2050100
- Pilocarpin -84-".


 
j)
Die Gruppe „Enzyminhibitoren" wird wie folgt gefasst:

„Enzyminhibitoren/Enzymersatztherapie    
- Miglustat -84-
- Sapropterin 30120-".


 
k)
Die Gruppe „Gynäkologika" wird wie folgt gefasst:

„Gynäkologika3060100
- Gynäkologika, Wehen hemmend 3050100".


 
l)
In der Gruppe „Immunsuppressiva" wird nach der Position „- Mycophenolsäure > 250 mg/Stück" die folgende Position eingefügt:

„- Pirfenidon 63270-".


 
m)
Die Gruppe „Karies- und Parodontosemittel" wird wie folgt gefasst:

„Mittel zur Kariesprophylaxe 50250300".


 
n)
Die Gruppe „Magen-Darm-Mittel" wird wie folgt geändert:

aa)
Die Position „- Mesalazin bis 0,25 g/Stück" wie folgt gefasst:

„- Mesalazin 0,25 g/Stück -120400".


 
 
bb)
Die Position „- Mesalazin > 0,25 g/Stück" wird wie folgt gefasst:

„- Mesalazin 0,4 g/Stück und 0,5 g/Stück 50100300".


 
 
cc)
Die Position „- Prucaloprid" wird wie folgt gefasst:

„- Prucaloprid 142884".


 
o)
Die Gruppe „Neuropathiepräparate" wird wie folgt gefasst:

„Neuropathiepräparate und andere neurotrope Mittel 3060100".


 
p)
In der Gruppe „Parkinsonmittel" wird die Position „- Budipin" wie folgt gefasst:

„- Budipin 3060100".


 
q)
Die Position „Psychopharmaka" wird wie folgt gefasst:

„Psychopharmaka2050100
- Agomelatin-2898
- Amisulprid2055100
- Aripiprazol1450100
- Asenapin2060100
- Atomoxetin72856
- Bupropion-3090
- Citalopram2555100
- Clozapin2555100
- Duloxetin-30100
- Fluoxetin2550100
- Galantamin285684
- Memantin2845100
- Methylphenidat2555100
- Olanzapin305670
- Paliperidon3050100
- Pimozid205075
- Quetiapin 50 mg, Quetiapin > 100 mg 1050100
- Risperidon2555100
- Sertindol3050100
- Sertralin2555100
- Tranquillantien102050
- Venlafaxin1755100
- Ziprasidon3060100
- pflanzliche Psychopharmaka 3060100
- Mittel zur Behandlung der Spätdyskinesie 2050120
• Tetrabenazin-112-
• Tiaprid2050100".


 
r)
Die Gruppe „Sexualhormone und Hemmstoffe" wird wie folgt geändert:

aa)
Nach der Position „Sexualhormone und Hemmstoffe" wird die folgende Position eingefügt:

„- Abirateron -120-".


 
 
bb)
Nach der Position „- Flutamid" wird die folgende Position eingefügt:

„- Testosteron 306090".


 
s)
In der Gruppe „Thrombozytenaggregationshemmer" wird nach der Position „Thrombozytenaggregationshemmer" die folgende Position eingefügt:

„- Acetylsalicylsäure in Kombination mit Esomeprazol 306090".


 
t)
In der Gruppe „Vitamine" wird nach der Position „Vitamine" die folgende Position eingefügt:

„- Alfacalcidol 2550100".


2.
Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
Nach der Gruppe „Antibiotika/Chemotherapeutika" wird die folgende Gruppe eingefügt:

„Antidiabetikab)100150-".


 
b)
Die Gruppe „Antivirale Mittel" wird wie folgt geändert:

aa)
Die Position „- Ritonavir" wird wie folgt gefasst:

„- Ritonavir  90300450".


 
 
bb)
Vor der Position „- Ritonavir" wird folgende Position eingefügt:

„- Oseltamivir  70--".


 
c)
In der Gruppe „Magen-Darm-Mittel" wird nach der Position „- motilitätsfördernde Mittel" folgende Unterposition eingefügt:

„• Metoclopramid a)2550100".


 
d)
Die Gruppe „Phosphatbinder" wird wie folgt gefasst:

„Mittel zur Behandlung der Hyperkaliämie
und Hyperphosphatämie
 300475900".


 
e)
In der Gruppe „Psychopharmaka" wird nach der Position „- Clomethiazol" die folgende Position eingefügt:

„- Escitalopram a)1550100".


3.
In Anlage 3 wird die Gruppe „3. Vaginaltherapeutika" wie folgt geändert:

a)
In der Untergruppe „Feste, abgeteilte Formen: Styli, Vaginalsuppositorien, -tabletten u. a." werden die Positionen „• Estradiol" und „• Estriol" wie folgt gefasst:

„• Estradiol 101520
• Estriol 101520".


 
b)
In der Untergruppe „Nicht abgeteilte Formen (ml oder g)" wird die Position „- Lösungen für vaginale Spülungen" wie folgt gefasst:

„- Lösungen für vaginale Anwendungen 50100200".


4.
Die Anlage 4 wird wie folgt geändert:

a)
In der Gruppe „Antibiotika/Chemotherapeutika" wird nach der Position „- Kombination aus Imipenem und Cilastin" die folgende Position eingefügt:

„- Levofloxacin 1510".


 
b)
In der Gruppe „Antidiabetika Insuline" wird die Position „- Inj. Fl. und Pumpen" wie folgt gefasst:

„- Inj. Fl. und Pumpen 10 ml 30 ml 50 ml".


 
c)
In der Gruppe „Antidote" wird die Position „- Hydroxocobalamin" wie folgt gefasst:

„- Hydroxocobalamin 12-".


 
d)
In der Gruppe „Antiemetika/Antivertiginosa" wird nach der Position „Antiemetika/ Antivertiginosa" die folgende Position eingefügt:

„- Dimenhydrinat 36-".


 
e)
In der Gruppe „Enzympräparate, Transportproteine, Aminosäuren und Derivate" wird die Position „- Velaglucerase alfa" wie folgt gefasst:

„- Velaglucerase alfa 1525".


 
f)
Die Gruppe „Hypophysen-, Hypothalamushormone, andere regulatorische Peptide und Hemmstoffe" wird wie folgt gefasst:

„Hypophysen-, Hypothalamushormone, andere
regulatorische Peptide und Hemmstoffe
51030
- Cetrorelix 17-
- Ganirelix 1-5
- Gonadoliberin-Analoga 12-
- Gonadorelin 1-5
- Mecasermin 1--
- Pegvisomant 11030
- Somatropin 1630
- Tetracosactid 110-".


 
g)
In der Gruppe „Immunstimulantien" wird nach der Position „Immunstimulantien" die folgende Position eingefügt:

„- Histamin dihydrochlorid -1442".


 
h)
Die Gruppe „Immunsuppressiva/Zytokine" wird wie folgt geändert:

aa)
Nach der Position „- Adalimumab" wird folgende Position eingefügt:

„- Belatacept 12-".


 
 
bb)
Die Position „- Mycophenolsäure" wird wie folgt gefasst:

„- Mycophenolsäure 4--".


 
i)
In der Gruppe „Muskelrelaxantien" wird vor der Position „Clostridium botulinum Toxin Typ A" folgende Position eingefügt:

„- Baclofen 15-".


 
j)
In der Gruppe „Zytostatika und Metastasenhemmer" wird nach der Position „- Mitoxantron" die folgende Position eingefügt:

„- Ofatumumab 1310".


5.
Die Anlage 5 wird wie folgt geändert:

a)
Die Gruppe „1. Salben und andere halbfeste Zubereitungen", Abschnitt „Ausnahmen nach Wirkstoffen", wird wie folgt geändert:

aa)
Die Position „- mit Antibiotika" wird wie folgt geändert:

Die Unterposition „• Retapamulin" wird wie folgt gefasst:

„• Retapamulin 515-".


 
 
bb)
In der Position „- mit antiviralen Mitteln" wird nach der Unterposition „• Foscarnet" die folgende Unterposition eingefügt:

„• Imiquimod 36-".


 
 
cc)
In der Position „- mit antiviralen Mitteln" wird nach der Unterposition „• Grüntee-Trockenextrakt" die folgende Unterposition eingefügt:

„• Penciclovir 25-".


 
 
dd)
Die Position „- mit Harnstoff ≥ 20 %" wird wie folgt gefasst:

„- mit Harnstoff ≥ 20 % und fixe Kombination
mit Bifonazol
1050100".


 
b)
Die Gruppe „2. Lösungen und andere flüssige Zubereitungen", Abschnitt „Ausnahmen nach Applikationsorten", wird wie folgt geändert:

aa)
In der Untergruppe „- Augentropfen" wird die Position „• Prostaglandine und fixe Kombinationen von Prostaglandinen mit anderen Wirkstoffen" wie folgt gefasst:

„• Prostaglandin-Analoga und fixe Kombina-
tionen von Prostaglandin-Analoga mit
anderen Wirkstoffen
38,315".


 
 
bb)
In der Untergruppe „- Augentropfen abgeteilt" wird nach der Position „• Gyrasehemmer" die folgende Position eingefügt:

„• Prostaglandin-Analoga 30 St 60 St 90 St".


 
 
cc)
Die Position „- Augentropfen in konservierungsmittelfreien Mehrdosenbehältnissen" wird gestrichen.

dd)
In der Untergruppe „- Dosiersprays (Rhinologika)" wird die Position „• Fentanyl" wie folgt gefasst:

„• Fentanyl 10 Hübe 36 Hübe 96 Hübe".


 
 
ee)
In der Untergruppe „- Mund- und Rachentherapeutika" wird die Position „• Gurgellösungen" wie folgt gefasst:

„• Gurgellösungen 25100200".


 
c)
In der Gruppe „5. Pflaster" wird die Position „Parkinsonmittel" wie folgt gefasst:

„Parkinsonmittel72884".


 
d)
Die Gruppe „14. Andere Mittel (Anwendungen)" wird wie folgt gefasst:

„14. Andere Mittel 5 Anw 10 Anw 20 Anw
- Lokale Hämostatika 1 Anw --".


6.
In Anlage 6 wird die Gruppe „2. Besonderheiten nach Anwendungsgebieten" wie folgt geändert:

a)
Die Untergruppe „Antiallergika" wird wie folgt gefasst:

„Antiallergika   
- Adrenalin Autoinjektor 1 St --
- Hyposensibilisierungs-Präparate -1 Serie -".


 
b)
In der Untergruppe „Atemwegserkrankungen" wird vor der Position „Inhalationslösungen" folgende Position eingefügt:

„Mannitol Trockeninhalationssystem 10280-".


 
c)
In der Untergruppe „Chemotherapeutika zur Inhalation" wird die Position „- Tobramycin" wie folgt gefasst:

„- Tobramycin    
• Inhalationsampullen1060 
• Trockeninhalationssysteme56224-".



Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. Januar 2012.


Schlussformel



Der Bundesminister für Gesundheit

In Vertretung Thomas Ilka