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Anlage 2 - Postlaufbahnverordnung (PostLV)

V. v. 12.01.2012 BGBl. I S. 90 (Nr. 4); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582
Geltung ab 24.01.2012; FNA: 900-10-4-43 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1 und 3) Zuordnung der bei der Deutschen Bundespost eingerichteten Laufbahnen des Post- und Fernmeldedienstes zu den Laufbahnen nach § 2 dieser Verordnung sowie zu den Laufbahnen nach § 6 der Bundeslaufbahnverordnung


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Bei der Deutschen Bundespost
eingerichtete Laufbahnen
Laufbahnen nach § 2
dieser Verordnung
Laufbahnen nach § 6 der
Bundeslaufbahnverordnung
Einfacher Postdienst (AP) Einfacher nichttechnischer
Postverwaltungsdienst
Einfacher nichttechnischer
Verwaltungsdienst
Einfacher posttechnischer Dienst (APt) Einfacher technischer
Postverwaltungsdienst
Einfacher technischer
Verwaltungsdienst
Einfacher fernmeldetechnischer Dienst (AFt) Einfacher technischer
Postverwaltungsdienst
Einfacher technischer
Verwaltungsdienst
Mittlerer Postdienst (BP) Mittlerer nichttechnischer
Postverwaltungsdienst
Mittlerer nichttechnischer
Verwaltungsdienst
Mittlerer Fernmeldedienst (BF) Mittlerer nichttechnischer
Postverwaltungsdienst
Mittlerer nichttechnischer
Verwaltungsdienst
Mittlerer Posttechnischer Dienst (BPt) Mittlerer technischer
Postverwaltungsdienst
Mittlerer technischer
Verwaltungsdienst
Mittlerer fernmeldetechnischer Dienst (BFt) Mittlerer technischer
Postverwaltungsdienst
Mittlerer technischer
Verwaltungsdienst
Gehobener Post- und Fernmeldedienst (CPF) Gehobener nichttechnischer
Postverwaltungsdienst
Gehobener nichttechnischer
Verwaltungsdienst
Gehobener Postdienst (CP) Gehobener nichttechnischer
Postverwaltungsdienst
Gehobener nichttechnischer
Verwaltungsdienst
Gehobener Fernmeldedienst (CF) Gehobener nichttechnischer
Postverwaltungsdienst
Gehobener nichttechnischer
Verwaltungsdienst
Gehobener Posttechnischer Dienst (CPt) Gehobener technischer
Postverwaltungsdienst
Gehobener technischer
Verwaltungsdienst
Gehobener Fernmeldetechnischer Dienst (CFt) Gehobener technischer
Postverwaltungsdienst
Gehobener technischer
Verwaltungsdienst
Gehobener Hochbautechnischer Dienst (CHt) Gehobener technischer
Postverwaltungsdienst
Gehobener technischer
Verwaltungsdienst
Höherer Post- und Fernmeldedienst (DPF) Höherer nichttechnischer
Postverwaltungsdienst
Höherer nichttechnischer
Verwaltungsdienst
Höherer Posttechnischer Dienst (DPt) Höherer technischer
Postverwaltungsdienst
Höherer technischer
Verwaltungsdienst
Höherer Fernmeldetechnischer Dienst (DFt) Höherer technischer
Postverwaltungsdienst
Höherer technischer
Verwaltungsdienst
Höherer Hochbautechnischer Dienst (DHt) Höherer technischer
Postverwaltungsdienst
Höherer technischer
Verwaltungsdienst


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Zitierungen von Anlage 2 PostLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 PostLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PostLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 PostLV Überleitungs- und Übergangsvorschriften (vom 06.06.2015)
... fortan dieser Laufbahn an. Welche Laufbahnen einander entsprechen, ist in Anlage 2 festgelegt. (2) Die Laufbahnen des Post- und Fernmeldedienstes sind ... die ihrer Fachrichtung entspricht. Welche Laufbahnen einander entsprechen, ist in Anlage 2 festgelegt. (4) Für Beamtinnen und Beamte, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung ...