Im elektronischen Bundesanzeiger werden neben den Angaben nach §
13, mit Ausnahme der Angabe nach §
5 Nummer 5, nur die folgenden Angaben zum Veröffentlichungspflichtigen veröffentlicht:
- 1.
- bei einer natürlichen Person der Familienname und alle Vornamen sowie der Staat, in welchem sich der Hauptwohnsitz befindet, und
- 2.
- bei einer juristischen Person oder einem sonstigen Rechtsträger die Firma oder sonstige Bezeichnung, der Hauptsitz sowie der Staat, in welchem sich der Hauptsitz befindet.