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Artikel 7 - Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBeamtGewG k.a.Abk.)

G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462, 1489 (Nr. 14); Geltung ab 22.03.2012, abweichend siehe Artikel 11
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Artikel 7 Änderung der Personalaktenverordnung Soldaten


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. März 2012 SPersAV § 4, § 5

Die Personalaktenverordnung Soldaten vom 31. August 1995 (BGBl. I S. 1159), die durch Artikel 15 Absatz 70 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 4 wird folgender Absatz 6 angefügt:

„(6) Die Beihilfebearbeitung und die Führung der Beihilfeakte können mit Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung auf eine andere Stelle des Bundes übertragen werden. Dieser Stelle dürfen personenbezogene Daten, einschließlich Gesundheitsangaben, übermittelt werden, soweit deren Kenntnis für die Beihilfebearbeitung erforderlich ist. Die Absätze 4 und 5 finden für diese Stelle Anwendung."

2.
§ 5 Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Soweit diesen Anträgen Unterlagen beigefügt wurden, aus denen die Art einer Erkrankung ersichtlich ist, sind diese zurückzugeben, wenn sie für den Zweck, zu dem sie vorgelegt wurden, nicht mehr benötigt werden; als Zweck, zu dem die Unterlagen vorgelegt sind, gelten auch Verfahren, mit denen Rabatte oder Erstattungen geltend gemacht werden."



 

Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 BBeamtGewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBeamtGewG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 34 BwEinsatzBerStG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 09.08.2019)
... die Personalaktenverordnung Soldaten vom 31. August 1995 (BGBl. I S. 1159), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 15. März 2012 (BGBl. I S. 462 ) geändert worden ist, außer Kraft. (2) Artikel 21 tritt am ersten Tag des ...