Artikel 2 - Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft (WaZuGemAbkG k.a.Abk.)

G. v. 15.03.2012 BGBl. II S. 178, 2013 II 431
Geltung ab 23.03.2012, abweichend siehe Artikel 6
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Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2013 BGB § 1519 (neu), §§ 1519 bis 1557

Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Juli 2011 (BGBl. I S. 1600) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zum Buch 4 Abschnitt 1 Titel 6 Untertitel 2 Kapitel 3 folgende Angabe eingefügt:

„Kapitel 4 Wahl-Zugewinngemeinschaft".

2.
Nach § 1518 wird folgendes Kapitel 4 eingefügt:

„Kapitel 4 Wahl-Zugewinngemeinschaft

§ 1519 Vereinbarung durch Ehevertrag

Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft, so gelten die Vorschriften des Abkommens vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft. § 1368 gilt entsprechend. § 1412 ist nicht anzuwenden."

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 WaZuGemAbkG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaZuGemAbkG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 WaZuGemAbkG Inkrafttreten (vom 01.05.2013)
... Die Artikel 2 bis 5 treten an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
G. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1084
Artikel 1 BGBuWEGÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. März 2012 (BGBl. 2012 II S. 178) geändert worden ist, wird wie ...


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