Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung, der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung und der Düngemittelverordnung (BioAbfVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2012 TierNebV § 5, § 13, § 14, § 17, § 18, § 21, § 23, § 28

Die Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung vom 27. Juli 2006 (BGBl. I S. 1735), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 38 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 5 Absatz 5 wird aufgehoben.

2.
In § 13 Absatz 2 und § 14 Absatz 2 werden jeweils die Wörter „Anhang 2 Nummer 2.1 Absatz 2 der Bioabfallverordnung und an die indirekte Prozessprüfung nach Anhang 2 Nummer 2.2.2 der Bioabfallverordnung" durch die Wörter „Anhang 2 Nummer 2.2.3.1 der Bioabfallverordnung und an die Prozessüberwachung nach Anhang 2 Nummer 2.2.3.4 der Bioabfallverordnung" ersetzt.

3.
In § 17 Absatz 2 und § 18 Absatz 2 werden jeweils die Wörter „Anhang 2 Nummer 2.1 Absatz 1 der Bioabfallverordnung und an die indirekte Prozessprüfung nach Anhang 2 Nummer 2.2.2 der Bioabfallverordnung" durch die Wörter „Anhang 2 Nummer 2.2.2.1 der Bioabfallverordnung und an die Prozessüberwachung nach Anhang 2 Nummer 2.2.2.3 der Bioabfallverordnung" ersetzt.

4.
In § 21 Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „Endprüfung der behandelten Bioabfälle nach den Nummern 2.2.3 und 2.3.1.2 des Anhangs 2 der Bioabfallverordnung" durch die Wörter „Prüfungen der hygienisierten Bioabfälle nach den Nummern 3.3 und 4.2.2 des Anhangs 2 der Bioabfallverordnung" ersetzt.

5.
In § 23 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „§§ 4, 5 und 6 Absatz 1 der Bioabfallverordnung" durch die Wörter „§§ 4 und 5, § 6 Absatz 1, 2a, 2b und 3 sowie § 8 der Bioabfallverordnung" ersetzt.

6.
§ 28 Absatz 1 Nummer 5a wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung, der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung und der Düngemittelverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BioAbfVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BioAbfVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 391 10. ZustAnpV Änderung der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung
... vom 27. Juli 2006 (BGBl. I S. 1735), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 23. April 2012 (BGBl. I S. 611) geändert worden ist, werden die ...


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