Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesversicherungsamtes sowie bei Klagen des Dienstherrn in besoldungsrechtlichen Angelegenheiten (BVABesZustAnO)

A. v. 11.04.2012 BGBl. I S. 669 (Nr. 17)
Geltung ab 28.04.2012; FNA: 2030-14-185 Beamte
Eingangsformel
I. Widerspruchsverfahren
II. Verwaltungsgerichtliches Verfahren
III. Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Nach § 126 Absatz 3 Satz 2 und § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) ordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

I. Widerspruchsverfahren



Dem Bundesverwaltungsamt wird die Entscheidung über Widersprüche von Beschäftigten des Bundesversicherungsamtes gegen Verwaltungsakte sowie die Ablehnung von Ansprüchen in besoldungsrechtlichen Angelegenheiten übertragen, soweit das Bundesverwaltungsamt die Maßnahme getroffen hat.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

II. Verwaltungsgerichtliches Verfahren



Dem Bundesverwaltungsamt wird die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesversicherungsamtes sowie bei Klagen des Dienstherrn in besoldungsrechtlichen Angelegenheiten übertragen, soweit das Bundesverwaltungsamt über den Widerspruch entschieden hat, zur Entscheidung über den Widerspruch befugt oder im Falle der Klage des Dienstherrn in der Angelegenheit zuständig war. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales behält sich vor, im Einzelfall die Prozessvertretung selbst wahrzunehmen.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

III. Inkrafttreten



Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

In Vertretung Gerd Hoofe



Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed