(2) Die Berechtigten nach Absatz 1 dürfen Etiketten nur nach den zeitlichen Vorgaben der
Anlage 3 vergeben.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Erstes Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2194
Artikel 1 1. EnVKGuaÄndG Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes ... Verordnungsermächtigung Abschnitt 3 Gebrauchte Produkte § 16 Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung § 17 Verpflichtung zur ... Abschnitt 3 angefügt: „Abschnitt 3 Gebrauchte Produkte § 16 Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung (1) Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger ... (1) Bei der Verbrauchskennzeichnung haben die Berechtigten nach § 16 Absatz 1 und die Verpflichteten nach § 17 Absatz 1 1. zur Feststellung der ... des Heizgerätes zu informieren. Das Etikett ist von den Berechtigten nach § 16 Absatz 1 und den Verpflichteten nach § 17 Absatz 1 deutlich sichtbar auf der Außenseite ... des Etiketts und die Information nach § 18 Absatz 1 durch den Berechtigten nach § 16 Absatz 1 oder den Verpflichteten nach § 17 Absatz 1 kostenfrei. (2) Der ... Mieter eines Heizgerätes nach § 1 Absatz 2 haben das Anbringen des Etiketts nach § 16 Absatz 1 oder § 17 Absatz 1 zu dulden. Anlage 1 (zu § 16 Absatz 1 Satz 1 und ... nach § 16 Absatz 1 oder § 17 Absatz 1 zu dulden. Anlage 1 (zu § 16 Absatz 1 Satz 1 und § 17 Absatz 1 Satz 1) Musteretikett für Heizgeräte zur ... einschließlich 25. September 2019 (BGBl. 2015 I S. 2197)] Anlage 2 (zu § 16 Absatz 1 Satz 1 und § 17 Absatz 1 Satz 1) Musteretikett für Heizgeräte zur ... zur Verwendung ab 26. September 2019 (BGBl. 2015 I S. 2198)] Anlage 3 (zu § 16 Absatz 2) Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung Ab den folgenden Jahren kann das Etikett ... Vorgabe zur Etikettierung Ab den folgenden Jahren kann das Etikett durch die in § 16 Absatz 1 genannten Berechtigten auf Heizgeräte der nachstehenden Baujahre angebracht ...
Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728