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§ 18 - Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)

Artikel 1 G. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1070 (Nr. 21); zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 7 G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Geltung ab 17.05.2012; FNA: 754-25 Energieversorgung
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§ 18 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 18 EnVKG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.07.2026Artikel 3 Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
vom 20.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 215
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
vom 10.12.2015 BGBl. I S. 2194
aktuellvor 01.01.2016Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 18 EnVKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 EnVKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnVKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2194
Artikel 1 1. EnVKGuaÄndG Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
...  § 17 Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung § 18 Verfahren zur Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung § 19 ... beauftragt worden sind. Bei der Anbringung des Etiketts sind die Vorgaben nach § 18 Absatz 1 zu berücksichtigen. (2) Die Berechtigten nach Absatz 1 dürfen ... 2 ein Etikett nach dem Muster in Anlage 1 oder 2 anzubringen, wobei die Vorgaben nach § 18 Absatz 1 zu berücksichtigen sind. Dabei sind im Rahmen eines ersten ... über die Energieeffizienz des Heizgerätes. § 18 Verfahren zur Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung (1) Bei der ... nach § 1 Absatz 2 ist das Anbringen des Etiketts und die Information nach § 18 Absatz 1 durch den Berechtigten nach § 16 Absatz 1 oder den Verpflichteten nach § 17 ...

Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
G. v. 20.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 215
Artikel 3 GewBürAbG Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes *
... 3 Übergangsregelung". b) Die Angabe zu den §§ 16 bis 19 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 16 Berechtigung zur ...