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Bekanntmachung - Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BTÄndB k.a.Abk.)


Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 26. April 2012 GO-BT § 69, § 70

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 175. Sitzung am 26. April 2012 beschlossen, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung vom 2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2454), wie folgt zu ändern:

1.
§ 69 Absatz 5 Satz 1 und 2 wird wie folgt geändert:

„Berät der Ausschuss einen ihm federführend überwiesenen Gesetzentwurf, durch den wesentliche Belange von Gemeinden und Gemeindeverbänden berührt werden, ist den auf Bundesebene bestehenden kommunalen Spitzenverbänden vor Beschlussfassung im Ausschuss Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Wesentliche Belange im Sinne des Satzes 1 werden durch Gesetze berührt, die ganz oder teilweise von den Gemeinden oder Gemeindeverbänden auszuführen sind, ihre öffentlichen Finanzen unmittelbar betreffen oder auf ihre Verwaltungsorganisation einwirken."

2.
§ 70 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:

„(4) Betrifft die Anhörung durch den federführenden Ausschuss Gesetzentwürfe gemäß § 69 Absatz 5 Satz 1, ist den auf Bundesebene bestehenden kommunalen Spitzenverbänden Gelegenheit zur Teilnahme an der Anhörung zu geben, wobei eine Anrechnung nach Absatz 2 Satz 2 unterbleibt. § 69 Absatz 5 Satz 3 gilt entsprechend."

b)
Im bisherigen Absatz 7 werden die Wörter „Absätze 1 bis 6" durch die Wörter „Absätze 1 bis 7" ersetzt.

c)
Die bisherigen Absätze 4 bis 7 werden die Absätze 5 bis 8.

Der Präsident des Deutschen Bundestages

Norbert Lammert

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