Artikel 3 - Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union (HQRLUmsG k.a.Abk.)

G. v. 01.06.2012 BGBl. I S. 1224 (Nr. 24); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Geltung ab 01.08.2012
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Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2012 SGB VI § 113, § 114

Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3057) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 113 wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Absatz 3 Satz 1 gilt nicht für Berechtigte, die Inhaber

1.
einer in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Blauen Karte EU nach der Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung (ABl. L 155 vom 18.6.2009, S. 17) oder

2.
einer Niederlassungserlaubnis nach § 19 des Aufenthaltsgesetzes

sind oder waren, und deren Hinterbliebene."

2.
Dem § 114 wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Berechtigte, die Inhaber

1.
einer in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Blauen Karte EU nach der Richtlinie 2009/50/EG oder

2.
einer Niederlassungserlaubnis nach § 19 des Aufenthaltsgesetzes

sind oder waren, und deren Hinterbliebene."

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 HQRLUmsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HQRLUmsG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583
Artikel 16 BwRefBeglG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. Juni 2012 (BGBl. I S. 1224) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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