Artikel 4 - Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union (HQRLUmsG k.a.Abk.)

G. v. 01.06.2012 BGBl. I S. 1224 (Nr. 24); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Geltung ab 01.08.2012
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Artikel 4 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2012 SGB X § 71

In § 71 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 3 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 579) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „und § 19 Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter „§ 19 Absatz 1 Satz 1 und § 19a Absatz 1" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 HQRLUmsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HQRLUmsG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1566
Artikel 8 EUStrfVerfG Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 1. Juni 2012 (BGBl. I S. 1224) geändert worden ist, wird folgender Satz ...


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