Änderung Anlage 5 Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vom 01.05.2014

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 5 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.05.2014 geltenden Fassung
Anlage 5 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.05.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 10 V. v. 05.11.2013 BGBl. I S. 3920
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 5 (zu § 7) Preisaushang nach § 19 Fahrlehrergesetz


Preisaushang (BGBl. I 2012 S. 1361)


(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)

In der Anlage 5 werden die Wörter 'Aufbauseminar für Punktauffällige (ASP)' durch die Wörter 'verkehrspädagogische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (FES)' ersetzt.

 



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