§ 174 GenG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 12.08.2021 geltenden Fassung | § 174 GenG n.F. (neue Fassung) in der am 12.08.2021 geltenden Fassung durch Artikel 12 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311 |
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(Text alte Fassung) § 174 (neu) | (Text neue Fassung)§ 174 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst |
§ 9 Absatz 3 und 4 in der vom 12. August 2021 an geltenden Fassung findet erstmals auf die Festlegung von Zielgrößen ab dem 12. August 2021 Anwendung. |