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Artikel 1 - Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG)

Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2012 StGB § 353b

Nach § 353b Absatz 3 des Strafgesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, wird folgender Absatz 3a eingefügt:

 
„(3a) Beihilfehandlungen einer in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Strafprozessordnung genannten Person sind nicht rechtswidrig, wenn sie sich auf die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses oder des Gegenstandes oder der Nachricht, zu deren Geheimhaltung eine besondere Verpflichtung besteht, beschränken."



 

Zitierungen von Artikel 1 PrStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 PrStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PrStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung
G. v. 15.11.2012 BGBl. I S. 2298
Artikel 2 TätVG Änderung des Strafgesetzbuchs
... der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2012 (BGBl. I S. 1374) geändert worden ist, wird wie folgt ...