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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule - Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslautern mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (1. KaiserAusbGlVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2011 KaiserAusbGlV § 1, § 3

Die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule - Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslautern mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1489) wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Satz 1 wird die Angabe „2011" durch die Angabe „2016" ersetzt.

2.
In § 3 Absatz 1 werden vor dem Punkt am Ende die Wörter „und am 1. Oktober 2016 außer Kraft" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule - Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslautern mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. KaiserAusbGlVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. KaiserAusbGlVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule - Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslautern mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
V. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1721
Artikel 1 2. KaiserAusbGlVÄndV
... Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1489), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Juni 2012 (BGBl. I S. 1388) geändert worden ist, wird jeweils die ...