Artikel 4 - Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (7. FeVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1394 (Nr. 28); zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Geltung ab 30.06.2012, abweichend siehe Artikel 6
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Artikel 4 Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 19. Januar 2013 FahrlGDV § 5

In § 5 Absatz 2 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vom 19. Juni 2012 (BGBl. I S. 1346) wird die Angabe „A1, A, M, S und T" durch die Angabe „A1, A2, A, AM und T" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 7. FeVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 7. FeVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 7. FeVuaÄndV Inkrafttreten
... Artikel 2, 3, 4 und 5 treten am 19. Januar 2013 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 4 8. FeVuaÄndV Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
... zum Fahrlehrergesetz vom 19. Juni 2012 (BGBl. I S. 1346), die durch Artikel 4 der Verordnung vom 26. Juni 2012 (BGBl. I S. 1394) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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