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§ 24 - Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)

§ 24 Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes



Die Bestimmungen über die entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes und der zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften gelten mit den in Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet K Abschnitt III des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1067) aufgeführten Maßgaben.



 

Zitierungen von § 24 StrRehaG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 StrRehaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StrRehaG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 StrRehaG Soziale Ausgleichsleistungen (vom 29.08.2007)
... der §§ 17 bis 19 sowie als Versorgung nach Maßgabe der §§ 21 bis 24 gewährt. (4) Die Leistungen nach den §§ 17 bis 19 bleiben als Einkommen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 06.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 146
Artikel 12 SozERG Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
... eine entsprechende Anwendung des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch vorsehen." 4. § 24 wird aufgehoben. 5. § 25 wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 ...