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§ 11 - Deutsch-Luxemburgische Konsultationsvereinbarungsverordnung (KonsVerLUXV)

§ 11 Anwendungszeitpunkt



Diese Verordnung ist erstmals anzuwenden

1.
in den Fällen der §§ 3 bis 5 auf Besteuerungssachverhalte seit dem 11. Juli 2011,

2.
in allen anderen Fällen auf Besteuerungssachverhalte seit dem 17. Oktober 2011.

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