Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 20.11.2018 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 3 - Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV)

V. v. 15.10.2012 BGBl. I S. 2147 (Nr. 48); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 08.11.2018 BGBl. I S. 1853
Geltung ab 19.10.2012; FNA: 754-22-9 Energieversorgung
|

§ 3 Betrieb des Registers


§ 3 wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) 1Registerteilnehmerinnen und Registerteilnehmer sind verpflichtet, für die Kommunikation mit der Registerverwaltung die von dieser bereitgestellten elektronischen Formularvorlagen zu nutzen. 2Die Formularvorlagen geben vor, welche Angaben die Registerteilnehmerinnen und Registerteilnehmer aufgrund dieser Verordnung machen müssen.

(2) 1Registerteilnehmerinnen und Registerteilnehmer sind weiterhin verpflichtet, für die Kommunikation mit der Registerverwaltung einen elektronischen Zugang innerhalb des von der Registerverwaltung zur Verfügung gestellten Kommunikationssystems zu eröffnen und zu nutzen. 2Die Registerverwaltung stellt ein solches Kommunikationssystem für den Empfang von elektronischen Dokumenten und Nachrichten sowie für die Bekanntgabe von Entscheidungen zur Verfügung. 3Verwaltungsakte, Entscheidungen und Mitteilungen der Registerverwaltung, die diese elektronisch an den elektronischen Zugang der Registerteilnehmerin und des Registerteilnehmers nach Satz 1 übermittelt, gelten am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben.

(3) Die Registerverwaltung kann den Registerteilnehmerinnen und Registerteilnehmern ein bestimmtes, etabliertes und dem Schutzbedarf angemessenes Verschlüsselungsverfahren für die Datenübermittlung an die Registerverwaltung vorschreiben.

(4) 1Die Registerverwaltung ist berechtigt, Fehler, die bei der Ausstellung, Übertragung, Anerkennung und Entwertung von Herkunftsnachweisen auftreten, sowie Fehler in Anlagen- und Registerteilnehmerdaten zu korrigieren. 2Die Registerverwaltung ist zudem berechtigt, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um künftige Fehler im Sinne von Satz 1 zu verhindern.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 3 HkRNDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 HkRNDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HkRNDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 13 EEAusG Änderung der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung
... 2. In § 2 Nummer 1 wird die Angabe „§ 5" durch die Angabe „§ 3 " ersetzt. 3. In § 6 Absatz 1 Nummer 6 und Absatz 3 Satz 2 wird jeweils das ... Satz 1 und Absatz 2 wird jeweils die Angabe „§ 5" durch die Angaben „§ 3 " ersetzt. 7. § 22 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 ...

Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Artikel 20 EEGReformG Änderung der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung
... In § 10 Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter „Offshore-Anlagen im Sinne des § 3 Nummer 9" durch die Wörter „Windenergieanlagen auf See nach § 5 Nummer ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed