Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Stimmrecht der Mitglieder des Erdölbevorratungsverbandes (EBevVSRVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 18.10.2012 BGBl. I S. 2172 (Nr. 49); Geltung ab 25.10.2012
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 17 Absatz 3 des Erdölbevorratungsgesetzes vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 74) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 25. Oktober 2012 ErdölBevVbdStiRV § 1, § 2

Die Verordnung über das Stimmrecht der Mitglieder des Erdölbevorratungsverbandes vom 1. August 1978 (BGBl. I S. 1157) wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 werden die Wörter „nach § 3 Abs. 1 des Erdölbevorratungsgesetzes vorratspflichtiger Erzeugnisse" ersetzt durch die Wörter „der in § 13 Absatz 1 des Erdölbevorratungsgesetzes genannten Erzeugnisse" und wird die Angabe „§ 3 Abs. 4 Nr. 1 bis 4" ersetzt durch die Wörter „§ 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3".

2.
§ 2 wird aufgehoben.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. Oktober 2012.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie

Dr. Philipp Rösler



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