Artikel 10 - Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (KapMuGRG k.a.Abk.)

Artikel 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 10 ändert mWv. 1. November 2012 KapMuG KapMuGEinfG Artikel 9

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. November 2012 in Kraft. Gleichzeitig treten das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2437), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 28 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, sowie Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2437), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Juli 2010 (BGBl. I S. 977) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) Artikel 9 tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.



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