Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2013, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach §
8 Absatz 1 Satz 1 des
ERP-Verwaltungsgesetzes vom
26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf
- 771.000.000
- Euro
festgestellt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in §
1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel
112 des
Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5.000.000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 1.845 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Garantien und sonstige Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.
Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in §
2 des
ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.
Die §§
2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des
ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2014 außer Kraft. *)
---
- *)
- Anm. d. Red.: Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014 wurde am 29.04.2014 verkündet.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Dr. Philipp Rösler
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble
Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2011
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß §
8 des
ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Kapitel 1 Investitionsfinanzierung
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2013 1.000 € | Betrag für 2012 1.000 € | Ist-Ergebnis 2011 1.000 € | Erläuterungen |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| Ausgaben | | | | |
892 01-691 | Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh- men sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft. Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen eingesetzt. | 44.500 | 29.100 | 22.100 |
Zu Tit. 892 01 | Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unterneh- mensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittel- ständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbei- träge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden. Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe- cke mit einem Volumen von rd. 6,350 Mrd. € zinsbegünstigt werden: | a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten | 300 Mio. € | b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen | 3.750 Mio. € | c) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs- gesellschaften | 100 Mio. € | d) Innovationen | 1.200 Mio. € | e) Exportfinanzierung | 1.000 Mio. € | Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen ange- passt, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden. Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauer- haft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2013 geplante Förder- volumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt. Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden: a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur". b) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstums- finanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. c) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern. d) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung. e) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. € für neue Förderansätze gewährt werden. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver- waltungskosten geleistet werden. | Zu Tit. 682 01 | Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung wurde die Förderung im Grundsatz auf eine Zinsverbilligung von durch die KfW aufgenom- menen und ausgereichten Krediten umgestellt und ein Teil der beste- henden Kreditforderungen auf den Bund übertragen mit der Maßgabe, dass das ERP-Sondervermögen anfallende Zwischenfinanzierungs- kosten trägt. Diese Zwischenfinanzierungskosten sind im ERP-Wirt- schaftsplan auszuweisen. Die Zahlungsverpflichtungen werden voraussichtlich in 2013 abgear- beitet sein. | Zu Tit. 683 01 | Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuord- nung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2011. Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 1.022 Mio. €, davon fällig: | Jahr 2014 bis zu | 226,7 Mio. € | Jahr 2015 bis zu | 186,3 Mio. € | Jahr 2016 bis zu | 154,0 Mio. € | in künftigen Haushaltsjahren | 455,0 Mio. € | Zu Tit. 682 02 | Der Ansatz umfasst insbesondere: - die Dotierung der ERP/EIF-Dachfonds mit dem Ziel, mittelständi- schen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital so- wohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu er- leichtern. Das zugesagte Gesamtvolumen (ERP-Teil) beträgt zum 31. Dezember 2012 rund 253 Mio. €, davon sind zum 31. Dezember 2011 rund 149 Mio. € ausgezahlt. - neu ab dem Jahr 2013 die Finanzierung der High-Tech-Gründer- fonds I und II (HTGF I und II). HTGF I und II stellen technologie- orientierten Neugründungen eine erste Finanzierung auf Basis von Beteiligungskapitel bereit und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Schließung der Finanzierungslücke bei diesen sogenannten Seed-Finanzierungen. Der HTGF I hat ein Gesamtvolumen von 272 Mio. €, der HTGF II hat ein Gesamtvolumen von 293,5 Mio. €. Der Bundeshaushalt, der die Finanzierung beider Fonds bislang vollständig abgedeckt hatte, wird 2013 eine Zuweisung von 20 Mio. €, die dem Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens dient, leisten. - die Finanzierung des ERP-Startfonds, mit dem gemeinsam mit pri- vaten Partnern jungen Unternehmen Beteiligungskapital zur Verfü- gung gestellt wird. Weitere Maßnahmen sind der Mikrokreditfonds und eine Mikromezza- ninfazilität zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), ein Mezzanin-Dachfonds zusammen mit dem EIF und den Ländern. Betei- ligungen an mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften sowie Projekte im Rahmen der Energiewende. Zum Teil sind in dem Titel Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2013 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2014 ff. erforderlich, da es die Entschei- dungsfreiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zu- sagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2013 oder in Folgejahren tätigen. Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich- tung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/ Verwaltungskosten geleistet werden. Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 728,4 Mio. €, davon fällig: | Jahr 2014 bis zu | 360 Mio. € | Jahr 2015 bis zu | 100 Mio. € | Jahr 2016 bis zu | 93,4 Mio. € | in künftigen Haushaltsjahren | 175 Mio. € | Zu Tit. 681 02 | Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogram- me, und zwar - 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Stu- denten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südost- europäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland er- möglicht wird, - 0,830 Mio. € auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jun- gen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen, - 0,210 Mio. € zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program. Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit- tel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro- gramme finanziert werden. Bis zu 0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch- amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Die- ses Projekt ist langfristig angelegt. Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden. Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch- tigung in Höhe von 3,120 Mio. € veranschlagt, fällig in den Jahren 2014 bis 2017, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können. Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs- kosten geleistet werden. | Zu Tit. 681 03 | Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transat- lantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför- dert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirt- schaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA). Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch- tigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. € veranschlagt, fällig in den Jahren 2014 bis 2017, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön- nen. Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs- kosten geleistet werden. | Zu Tit. 870 01 | Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg- schaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen. Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes. Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2011 rund 756 Mio. €. |
|
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 327.400 T€ |
Jahr 2014 bis zu | 50.800 T€ |
Jahr 2015 bis zu | 51.100 T€ |
Jahr 2016 bis zu | 46.800 T€ |
in künftigen Haushaltsjahren | 178.800 T€ |
Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 682 01, 683 01 und 870 01. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 10.000 T€ der Einsparungen bei Titeln 682 01 und 683 01 geleistet werden. |
682 01-691 | Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund übernommenen För- derkrediten aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und 683 01 geleistet werden. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5.000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01. | 9.600 | 73.100 | 163.660 |
683 01-691 | Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2012 sowie sonstigen Verpflich- tungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung. | 247.900 | 221.400 | 135.640 |
Verpflichtungen Folgejahre davon fällig: | 1.021.900 T€ |
Jahr 2014 bis zu | 226.700 T€ |
Jahr 2015 bis zu | 186.300 T€ |
Jahr 2016 bis zu | 154.000 T€ |
in künftigen Haushaltsjahren | 454.900 T€ |
Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und 682 01 geleistet werden. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10.000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01. |
682 02-330 | Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für mittelständische Unternehmen in Deutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende. Mehrausgaben für Energieprojekte können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit (Zustimmung des BMF) Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre einge- gangen werden. | 460.000 | 100.000 | 26.646 |
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 728.400 T€ |
Jahr 2014 bis zu | 360.000 T€ |
Jahr 2015 bis zu | 100.000 T€ |
Jahr 2016 bis zu | 93.400 T€ |
in künftigen Haushaltsjahren | 175.000 T€ |
Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. |
681 02-029 | Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerika- nischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland. | 2.600 | 2.600 | 2.579 |
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 3.120 T€ |
Jahr 2014 bis zu | 1.040 T€ |
Jahr 2015 bis zu | 1.560 T€ |
Jahr 2016 bis zu | 520 T€ |
Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. |
681 03-029 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3.600 | 3.600 | 1.643 |
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 5.100 T€ |
Jahr 2014 bis zu | 1.500 T€ |
Jahr 2015 bis zu | 1.300 T€ |
Jahr 2016 bis zu | 1.300 T€ |
Jahr 2017 bis zu | 1.000 T€ |
Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. |
870 01-680 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet wer- den. | 1.000 | 1.000 | 0 |
| Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 769.200 | 430.800 | |
| Abschluss | | | |
Zuweisungen und Zuschüsse | 6.200 | 6.200 | |
Ausgaben für Investitionen | 763.000 | 424.600 | |
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 769.200 | 430.800 | |
Kapitel 2 Sonstige Ausgaben
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2013 1.000 € | Betrag für 2012 1.000 € | Ist-Ergebnis 2011 1.000 € | Erläuterungen |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| Sonstige Ausgaben | | | | |
531 01-013 | Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens | 750 | 750 | 160 |
Zu Tit. 531 01 | Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sonder- vermögens auch im Internet informiert wird. Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonderver- mögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen wer- den. Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Ta- gungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können. | Zu Tit. 575 01 | Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder- aufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2012 aufgenommenen Mittel vorge- sehen. | Zu Tit. 671 01 | Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh- ren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über- tragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden. | Zu Tit. 595 01 | Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden. | Zu Tit. 697 01 | Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt- schaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich sondern im Vermögensbe- reich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögens- substanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haus- haltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung. Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrech- nung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden. |
|
575 01-680 | Zinsaufwendungen | 1.000 | 1.000 | 0 |
671 01-680 | Bearbeitungsgebühren | 50 | 50 | 0 |
595 01-062 | Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2012 | - | - | 0 |
697 01-389 | Ausgleich von Liquiditätszuflüssen | | 132.713 | 0 |
| Summe Sonstige Ausgaben | 1.800 | 134.513 | 160 |
| Abschluss | | | |
| Sonstige Ausgaben | 1.800 | 134.513 | 160 |
Zinskosten | - | - | |
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben | 1.800 | 134.513 | 160 |
Kapitel 3 Einnahmen
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2013 1.000 € | Betrag für 2012 1.000 € | Ist-Ergebnis 2011 1.000 € | Erläuterungen |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| Einnahmen | | | |
Zu Tit. 119 99 | Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorge- sehen. | Zu Tit. 162 01 | Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens: | a) Vergütung KfW-Förderrücklage | 215.285 T€ | b) Verzinsung Nachrangkapital | 126.096 T€ | c) Erträge aus Darlehen an Unternehmen | 44.645 T€ | d) Sonstige | 501 T€ | Summe | 386.527 T€ | Diese Erträge werden mit einem Anteil von rund 331,3 Mio. € für Förder- maßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans eingesetzt. Die über- schießenden Erträge dienen zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nichtliquiden Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide Erträge des ERP-Sonderver- mögens sind die Zuschreibungen zur ERP-Rücklage in Höhe von rund 40 Mio. € und die auf die weiteren Anteile des ERP-Sondervermögens am haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne. Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung ab- geschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Ge- genwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zu- sammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sonder- vermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht. | Zu Tit. 182 01 | Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen: | Landesbank Berlin/IBB | 0 T€ | Unternehmen | 34.587 T€ | Summe | 34.587 T€ | Zu Tit. 129 01 | Es werden u. a. Einnahmen aus der Rückzahlung des Nachrangdarle- hens erwartet. Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei Kapitel 1. | Zu Tit. 231 01 | Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 682 01 (Finan- zierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unter- nehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirtschaftsplans im Rah- men des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds ge- währten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sonder- vermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch im ERP-Innovationsprogramm bezuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Altzusagen. Als Kompensation für die mit der Verlagerung der High-Tech Gründer- fonds I und II verbundenen zusätzlichen Lasten des ERP-Sondervermö- gens leistet der Bundeshaushalt bis maximal zum Jahr 2016 Zuweisun- gen, die dem gebotenen Substanzerhalt beim ERP-Sondervermögen dienen. Eine Nachschusspflicht des Bundes über die veranschlagten Mittel hinaus besteht nicht. Die Zuweisungen werden bei diesem Titel vereinnahmt. | Zu Tit. 325 02 | Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden. |
|
119 99-680 | Vermischte Einnahmen | - | - | 109 |
141 02-680 | Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | - | - | 1 |
162 01-691 | Erträge aus Vermögen | 386.527 | 401.351 | 491.528 |
182 01-691 | Tilgung von Darlehen | 34.587 | 30.077 | 21.532 |
129 01-873 | Einnahmen aus Vermögen Haushaltsvermerk: Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. | 265.786 | - | 30.165 |
231 01-699 | Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittel- ständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft | 84.100 | 60.100 | 56.300 |
a) ERP-Innovationsprogramm: | 46.780 T€ |
b) Sonderfonds Energieeffizienz: | 8.320 T€ |
c) ERP-Startfonds: | 9.000 T€ |
d) High-Tech Gründerfonds I und II: | 20.000 T€ |
Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffi- zienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Start- fonds sowie der High-Tech Gründerfonds I und II bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02. |
325 02-928 | Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW | - | - | 0 |
| Gesamteinnahmen | 771.000 | 491.528 | |
| Abschluss | | | |
| Verwaltungseinnahmen | - | - | |
Übrige Einnahmen | 771.000 | 491.528 | |
Gesamteinnahmen | 771.000 | 491.528 | |
Abschluss
Ka- pitel | Bezeichnung | Einnahmen | Ausgaben | davon entfallen auf |
sonstige Ausgaben | Zinskosten | Zuweisungen und Zuschüsse | Investitionen |
1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € |
1 | Investitions- und Exportfinanzierung | 771.000 | 769.200 | 1.800 | | 6.200 | 763.000 |
2 | Sonstige Ausgaben/ Einnahmen | | 1.800 | | | | |
| | 771.000 | 771.000 | 1.800 | | 6.200 | 763.000 |
Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
| Titel sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) | Ausgaben- soll so 2013 | a) Bis einschl. 31.12.2011 eingegangene Verpflichtungen b) VE 2012 c) VE 2013 | davon fällig |
2014 | 2015 | 2016 | 2017 ff. |
in Mio. € |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
892 01 | Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung | 44,5 | a) - | - | - | - | - |
b) - | - | - | - | - |
c) 327,400 | 50,800 | 51,100 | 46,800 | 178,800 |
682 01 | Kosten der Zwischenfinanzierung | 38,9 | - | - | - | - | - |
683 01 | Förderkosten | 247,9 | a) - | - | - | - | - |
b) - | - | - | - | - |
c) 1.022,000 | 226,700 | 186,300 | 154,000 | 455,000 |
682 02 | Kooperationsprojekte | 460 | a) - | - | - | - | - |
b) 896,800 | 415,000 | 155,000 | 141,800 | 185,000 |
c) 728,400 | 360,000 | 100,000 | 93,400 | 175,000 |
681 02 | Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen | 2,6 | a) 1,038 | 0,434 | 0,382 | 0,122 | - |
b) - | - | - | - | - |
c) 3,120 | 1,040 | 1,560 | 0,520 | - |
681 03 | Förderung von Maßnamen im Rahmen des Deutschen Programms für trans- atlantische Begegnung | 3,6 | a) 6,200 | 2,060 | 2,580 | 1,560 | - |
b) 5,100 | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 |
c) 5,100 | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 |
| Summe | 797,5 | a) 7,238 | 2,494 | 2,962 | 1,682 | 0,100 |
b) 901,900 | 416,500 | 156,300 | 143,100 | 186,000 |
c) 2.086,020 | 640,040 | 340,260 | 296,020 | 809,800 |
| | | 2.995,158 | 1.059,034 | 499,522 | 440,802 | 995,900 |
Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2011
Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
Aktiva:
| | Stand am 31.12.2011 € | Stand am 31.12.2010 € |
A. | Bankguthaben | 1.907.714.758 | 1.766.330.075 |
KfW-Nachrangdarlehen | 3.246.588.990 | 3.246.588.990 |
B. | Darlehensforderungen | 160.694.735 | 132.308.480 |
C. | Sonstige Forderungen | 34.168.851 | 38.078.719 |
1. Zins- und Provisionsforderungen | 34.157.713 | 38.058.198 |
2. Tilgungsforderungen | 11.138 | 20.522 |
D. | Beteiligungen | | |
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau | 1.082.876.331 | 1.082.876.331 |
2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens | 1.055.663.271 | 977.034.530 |
3. Kapitalrücklage II | 1.000.000.000 | 1.000.000.000 |
4. Gesonderte Kapitalrücklage | 614.280.731 | 614.280.731 |
5. Erträge aus Kapitalrücklage | 660.473.104 | 429.589.841 |
6. ERP-Förderrücklage | 4.650.000.000 | 4.650.000.000 |
7. Gesetzliche Rücklage der KfW | 615.270.643 | 603.096.122 |
8. Sondergewinnrücklage | 0 | 0 |
| 15.027.731.414 | 14.540.183.820 |
Passiva:
| | Stand am 31.12.2011 | Stand am 31.12.2010 |
| | € | € |
A. | Rückstellungen Vermögensabsicherung | 380.000.000 | 380.000.000 |
B. | Verbindlichkeiten | 0 | 0 |
C. | Vermögen | 14.647.731.414 | 14.160.183.820 |
| | 15.027.731.414 | 14.540.183.820 |
Verpflichtungen aus Gewährleistungen | 756.000.000 | 1.035.000.000 |
Anlage 3 Bericht der KfW gemäß §
8 des
ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Im Jahr 2011 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4,4 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 334,0 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklage und das Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2011 wie folgt vergütet:
-
- • Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 4,59 %. Die Erträge in Höhe von 213,6 Mio. EUR wurden vollständig zur Abdeckung der Förderlasten für das Jahr 2011 verwendet.
• Verzinsung des Nachrangdarlehens gemäß § 3 Durchführungsvertrag mit einem Zinssatz von 4,5 %. Vom Zinsbetrag in Höhe von 146,1 Mio. EUR wurden Mittel in Höhe von insgesamt 107,8 Mio. EUR als Förderzuschuss des ERP-Sondervermögens zur Abdeckung der Förderlast des ERP-Sondervermögens verwendet.
Der verbleibende Zinsbetrag in Höhe von 38,3 Mio. EUR wurde zur Abdeckung der Auszahlungen in den ERP-Zuschussprogrammen verwendet (4,1 Mio. EUR) bzw. dem Konto des ERP-Sondervermögens (34,2 Mio. EUR) gutgeschrieben.
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERPFörderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2011 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.