Eingangsformel - Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften (GGRVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verordnet auf Grund

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des § 3 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 und 5 und § 7a sowie des § 5 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1774, 3975) nach Anhörung der in § 7a des Gefahrgutbeförderungsgesetzes genannten Verbände, Sicherheitsbehörden und -organisationen und

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des § 15 des Schiffssicherheitsgesetzes vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2860), der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 11 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 706) geändert worden ist:



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