Artikel 4 - Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (3. EnWNG k.a.Abk.)

G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2730 (Nr. 61); zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Geltung ab 28.12.2012, abweichend siehe Artikel 8
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Artikel 4 Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Dezember 2012 NABEG § 2, § 4, § 5, § 15, § 17

Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690) wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden nach den Wörtern „länderübergreifenden oder grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen" die Wörter „und Anbindungsleitungen von den Offshore-Windpark-Umspannwerken zu den Netzverknüpfungspunkten an Land" eingefügt.

b)
Folgender Absatz 5 wird angefügt:

„(5) Das Gesetz ist nicht auf die Leitungsabschnitte, die in den Anwendungsbereich der Verordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des Küstenmeeres fallen, anzuwenden."

2.
In § 4 Satz 1 werden nach dem Wort „grenzüberschreitend" die Wörter „oder als Anbindungsleitungen von den Offshore-Windpark-Umspannwerken zu den Netzverknüpfungspunkten an Land" eingefügt.

3.
Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

„Bei der Durchführung der Bundesfachplanung für Anbindungsleitungen von den Offshore-Windpark-Umspannwerken zu den Netzverknüpfungspunkten an Land ist der Bundesfachplan Offshore gemäß § 17a des Energiewirtschaftsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung von der Bundesnetzagentur zu berücksichtigen."

4.
Dem § 15 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:

„§ 43e Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes ist entsprechend anzuwenden."

5.
In § 17 Satz 1 werden nach dem Wort „Trassenkorridore" die Wörter „und die für Anbindungsleitungen und grenzüberschreitende Stromleitungen im jeweils aktuellen Bundesfachplan Offshore nach § 17a des Energiewirtschaftsgesetzes ausgewiesenen Trassen oder Trassenkorridore" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 4 Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 3. EnWNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. EnWNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 318 10. ZustAnpV Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... Übertragungsnetz vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2730) geändert worden ist, werden die ...


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