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Artikel 7 - Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (3. EnWNG k.a.Abk.)

G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2730 (Nr. 61); zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Geltung ab 28.12.2012, abweichend siehe Artikel 8
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Artikel 7 Änderung der Anreizregulierungsverordnung


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 28. Dezember 2012 ARegV § 4, § 5, § 11, § 23, § 34

Die Anreizregulierungsverordnung vom 29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. Juli 2012 (BGBl. I S. 1635) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert:

a)
Im ersten Teilsatz wird nach der Angabe „13" die Angabe „und 14" durch die Angabe „bis 15" ersetzt.

b)
Im dritten Teilsatz wird nach der Angabe „6" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und wird nach der Angabe „8" die Angabe „und 15" eingefügt.

2.
In § 5 Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe „6" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und wird nach der Angabe „8" die Angabe „und 15" eingefügt.

3.
§ 11 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 14 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

b)
Folgende Nummer 15 wird angefügt:

„15.
dem finanziellen Ausgleich nach § 17d Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes."

4.
In § 23 Absatz 1 Nummer 5 wird die Angabe „§ 17 Absatz 2a" durch die Angabe „§ 17d Absatz 1" ersetzt.

5.
Dem § 34 wird folgender Absatz 7 angefügt:

„(7) Auf Kosten und Erlöse, die sich aus dem finanziellen Ausgleich nach § 17d Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes ergeben und die im Jahr 2012 entstehen, findet diese Verordnung in der ab dem 28. Dezember 2012 geltenden Fassung Anwendung."



 

Zitierungen von Artikel 7 Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 3. EnWNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. EnWNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Netzreserveverordnung (NetzResV)
V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1947; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 9 NetzResV Verfahren bei geplanter vorläufiger Stilllegung, Art des Einsatzes, Vergütung (vom 29.12.2023)
... 4 der Anreizregulierungsverordnung vom 29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2730 ) geändert worden ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung als verfahrensregulierte Kosten nach ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts
V. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3250
Artikel 4 EnWVÄndV Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... Anreizregulierungsverordnung vom 29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2730) geändert worden ist, wird wie folgt ...