§ 31 Planfeststellung und Genehmigung
(1) Die Errichtung und der Betrieb von ortsfesten Abfallbeseitigungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen zur Beseitigung sowie die wesentliche Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebes bedürfen der Genehmigung nach den Vorschriften des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes; einer weiteren Zulassung nach diesem Gesetz bedarf es nicht.
(2) Die Errichtung und der Betrieb von Deponien sowie die wesentliche Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebes bedürfen der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. In dem Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
(3) §
74 Abs. 6 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt mit der Maßgabe, daß die zuständige Behörde nur dann an Stelle eines Planfeststellungsbeschlusses auf Antrag oder von Amts wegen eine Plangenehmigung erteilen kann, wenn
- 1.
- die Errichtung und der Betrieb einer unbedeutenden Deponie beantragt wird, soweit die Errichtung und der Betrieb keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf ein in § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung genanntes Schutzgut haben kann, oder
- 2.
- die wesentliche Änderung einer Deponie oder ihres Betriebes beantragt wird, soweit die Änderung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf ein in § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung genanntes Schutzgut haben kann, oder
- 3.
- die Errichtung und der Betrieb einer Deponie beantragt wird, die ausschließlich oder überwiegend der Entwicklung und Erprobung neuer Verfahren dient, und die Genehmigung für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren nach Inbetriebnahme der Anlage erteilt werden soll.
Eine Plangenehmigung nach Satz 1 Nr. 1 kann nicht für Anlagen zur Ablagerung von gefährlichen Abfällen erteilt werden; für diese Anlagen kann eine Plangenehmigung nach Satz 1 Nr. 3 höchstens für einen Zeitraum von einem Jahr erteilt werden. Eine Plangenehmigung nach Satz 1 Nr. 1 kann des Weiteren nicht erteilt werden für Deponien zur Ablagerung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Aufnahmekapazität von zehn Tonnen oder mehr pro Tag oder mit einer Gesamtkapazität von 25.000 Tonnen oder mehr; dies gilt nicht für Deponien für Inertabfälle. Die zuständige Behörde soll ein Genehmigungsverfahren durchführen, wenn die Änderung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf ein in §
2 Abs. 1 Satz 2 des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung genanntes Schutzgut hat und den Zweck verfolgt, eine wesentliche Verbesserung für diese Schutzgüter herbeiführen.
(5) Für nach Absatz 4 anzeigebedürftige Änderungen kann der Träger des Vorhabens eine Planfeststellung oder eine Plangenehmigung beantragen.
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interne Verweise§ 29 KrW-/AbfG Abfallwirtschaftsplanung (vom 30.06.2009) ... nach Absatz 1 ist nicht Voraussetzung für die Planfeststellung oder Genehmigung der in § 31 aufgeführten Abfallbeseitigungsanlagen. (4) Die Ausweisungen im Sinne des ...
§ 32 KrW-/AbfG Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen ... Der Planfeststellungsbeschluß nach § 31 Abs. 2 oder die Genehmigung nach § 31 Abs. 3 dürfen nur erteilt werden, wenn ... Der Planfeststellungsbeschluß nach § 31 Abs. 2 oder die Genehmigung nach § 31 Abs. 3 dürfen nur erteilt werden, wenn 1. sichergestellt ist, daß das Wohl ...
§ 36 KrW-/AbfG Stillegung (vom 01.02.2007) ... (2) Soweit entsprechende Regelungen noch nicht in dem Planfeststellungsbeschluss nach § 31 Abs. 2, der Genehmigung nach § 31 Abs. 3, in Bedingungen und Auflagen nach § 35 oder den ... noch nicht in dem Planfeststellungsbeschluss nach § 31 Abs. 2, der Genehmigung nach § 31 Abs. 3, in Bedingungen und Auflagen nach § 35 oder den für die Deponie geltenden ...
§ 36b KrW-/AbfG Zugang zu Informationen ... nach § 31 Abs. 2, Genehmigungen nach § 31 Abs. 3, Anordnungen nach § 35 und alle Ablehnungen und ... nach § 31 Abs. 2, Genehmigungen nach § 31 Abs. 3, Anordnungen nach § 35 und alle Ablehnungen und Änderungen dieser Entscheidungen ...
§ 61 KrW-/AbfG Bußgeldvorschriften (vom 01.02.2007) ... behandelt, lagert oder ablagert, 2a. ohne Planfeststellungsbeschluss nach § 31 Abs. 2 Satz 1 oder ohne Plangenehmigung nach § 31 Abs. 3 Satz 1 eine Deponie errichtet oder ... ohne Planfeststellungsbeschluss nach § 31 Abs. 2 Satz 1 oder ohne Plangenehmigung nach § 31 Abs. 3 Satz 1 eine Deponie errichtet oder wesentlich ändert, 2b. einer ...
Zitat in folgenden NormenVerordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV)
Artikel 2 V. v. 20.02.2001 BGBl. I S. 305, 317; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 12.10.2022 BGBl. I S. 1800
§ 2 30. BImSchV Begriffsbestimmungen ... c) der Planfeststellungsbeschluss nach § 31 Abs. 2 oder die Genehmigung nach § 31 Abs. 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705) zur ... und zum Betrieb ergangen ist, d) in einem Planfeststellungsverfahren nach § 31 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes der Beginn der Ausführung nach § 33 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474
Artikel 5 KrWAbfRNOG Folgeänderungen (vom 01.06.2012) ... 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 werden die Wörter „§ 31 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „nach § ... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „§ 31 Absatz 2 und 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter ... ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ 31 Absatz 4 und 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter ... ersetzt. 6. In § 20 Satz 1 werden die Wörter „§ 31 Absatz 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 35 ... 21 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „§ 31 Absatz 2 oder Absatz 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter ... 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 31 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 35 ... bedürfen." 2. In Satz 2 werden die Wörter „§ 31 Abs. 2 und 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)" durch die Wörter ... vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 31 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 35 ...
Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1619, 2007 I S. 2316
Zitate in aufgehobenen TitelnDeponieverordnung (DepV)
Artikel 1 V. v. 24.07.2002 BGBl. I S. 2807; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900
§ 1 DepV Anwendungsbereich ... für die Stilllegung und Nachsorge der Deponie in einer Planfeststellung nach § 31 Abs. 2, einer Plangenehmigung nach § 31 Abs. 3 oder einer Anordnung nach § 35 oder ... der Deponie in einer Planfeststellung nach § 31 Abs. 2, einer Plangenehmigung nach § 31 Abs. 3 oder einer Anordnung nach § 35 oder § 36 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und ...
§ 15 DepV Untertagedeponien ... er ebenfalls spätestens zum 1. August 2003 einen schriftlichen Antrag gemäß § 31 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes bei der zuständigen Behörde zu stellen, in ...
§ 20 DepV Antrag, Anzeige ... wesentliche Änderung des Betriebes einer Deponie der Klasse 0, I, II, III oder IV nach § 31 Abs. 2 und 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes hat der Träger des Vorhabens einen ... oder eines Deponieabschnittes der Klasse 0, I, II, III oder IV oder ihres Betriebes nach § 31 Abs. 4 und 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes hat der Deponiebetreiber mindestens ...
§ 22 DepV Behördliche Entscheidungen ... Im Planfeststellungsbeschluss oder in der Plangenehmigung nach § 31 Abs. 2 oder Abs. 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und § 74 des ...
Deponieverwertungsverordnung (DepVerwV)
Artikel 1 V. v. 25.07.2005 BGBl. I S. 2252; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900
§ 8 DepVerwV Übergangsregelung ... Diesbezügliche Zulassungen in Plangenehmigungen oder Planfeststellungen nach § 31 Abs. 2 oder 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, Anzeigenbestätigungen nach § ... Abs. 2 oder 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, Anzeigenbestätigungen nach § 31 Abs. 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, Anordnungen für bestehende ... in Plangenehmigungen oder Planfeststellungen sowie Anzeigenbestätigungen nach § 31 Abs. 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, die dieser Regelung entgegenstehen, verlieren ...
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