§ 46 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1619, 2007 I S. 2316
Zitate in aufgehobenen TitelnNachweisverordnung (NachwV)
neugefasst durch B. v. 17.06.2002 BGBl. I S. 2374, aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 20.10.2006 BGBl. I S. 2298
§ 2 NachwV Kreis der Nachweispflichtigen ... und Abfallentsorger, soweit eine Nachweispflicht nach § 43 Abs. 1 und 2 oder § 46 Abs. 1 und 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes besteht. (2) Von den ...
§ 13 NachwV Freistellung des Abfallentsorgers ... und Abfallgesetzes, im Falle der Verwertung die Anzeigepflicht des Abfallentsorgers nach § 46 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes erfüllt. (3) Die Freistellung ... zu bezeichnen. Die Anzeigepflicht des Abfallentsorgers nach § 43 Abs. 2 oder § 46 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes wird durch Vorlage des entsprechenden ...
§ 24 NachwV Kleinmengen, Anzeigepflicht ... ist die Anzeigepflicht des Einsammlers oder Beförderers nach § 43 Abs. 2 und § 46 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes erfüllt. (3) Soweit eine ... erfüllt. (3) Soweit eine Anzeigepflicht nach § 43 Abs. 2 oder § 46 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes nicht bereits nach den Bestimmungen dieses ... Teils erfüllt ist, bedarf die Erstattung einer Anzeige nach § 43 Abs. 2 oder § 46 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes im Übrigen keiner besonderen Form. § ...
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