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Artikel 5 - Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz (3. FMStG)

Artikel 5 Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2013 FMSASatzV Anlage, FMSASatzung § 11

§ 11 der Anlage zur Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung vom 21. Februar 2011 (BGBl. I S. 271), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 206) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:

„Die Aufstellung von Haushaltsrechnung, Jahresabschluss und Lagebericht erfolgt durch Beschluss des Leitungsausschusses."

b)
Der bisherige Satz 6 wird aufgehoben.

2.
Absatz 5 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Satz 3 wird folgender Satz eingefügt:

„Die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht erfolgt durch Beschluss des Leitungsausschusses."

b)
Der bisherige Satz 7 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 5 3. FMStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 3. FMStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. FMStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung über die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung als nationale Abwicklungsbehörde
V. v. 06.11.2015 BGBl. I S. 1928
Artikel 2 FMSAKostVEV Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
... für Finanzmarktstabilisierung vom 21. Februar 2011 (BGBl. I S. 271), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2777 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 2 Satz 2 ...