Artikel 5 - Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen (AssPflBedRG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2013 KVLG 1989 § 38

In § 38 Absatz 4 Satz 2 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2474) geändert worden ist, werden die Wörter „im Jahr 2007 87 Millionen Euro" durch die Wörter „im Jahr 2013 79 Millionen Euro" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 AssPflBedRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AssPflBedRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 AssPflBedRG Inkrafttreten
... der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 2 bis 4 und 6 sowie Artikel 4 und 5 treten am 1. Januar 2013 in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 5 tritt am 2. Januar 2013 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag
G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 91
Artikel 5 EVMBG Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
... der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2789) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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