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Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Solvabilitätsverordnung (2. SolvVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 19.12.2012 BGBl. I S. 2796 (Nr. 61); Geltung ab 28.12.2012
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Dezember 2012 SolvV § 339

§ 339 der Solvabilitätsverordnung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2926), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 73 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 werden die Wörter „im ersten, zweiten, dritten, vierten, fünften und sechsten Zwölfmonatszeitraum" durch die Wörter „im ersten, zweiten, dritten, vierten, fünften, sechsten und siebten Zwölfmonatszeitraum" ersetzt.

2.
In Absatz 2 werden die Wörter „im zweiten, dritten, vierten, fünften und sechsten Zwölfmonatszeitraum" durch die Wörter „im zweiten, dritten, vierten, fünften, sechsten und siebten Zwölfmonatszeitraum" ersetzt.

3.
In Absatz 5a werden die Wörter „In dem vierten, fünften und sechsten Zwölfmonatszeitraum" durch die Wörter „In dem vierten, fünften, sechsten und siebten Zwölfmonatszeitraum" ersetzt.

4.
In Absatz 5b werden die Wörter „In dem vierten, fünften und sechsten Zwölfmonatszeitraum" durch die Wörter „In dem vierten, fünften, sechsten und siebten Zwölfmonatszeitraum" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Solvabilitätsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. SolvVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. SolvVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Artikel 6 FkSolVEV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... Solvabilitätsverordnung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2926), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2796) geändert worden ist, wird wie folgt ...