§ 3 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 3 FinDAG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht
G. v. 28.11.2012 BGBl. I S. 2369
Artikel 2 FinStabGEG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 (weggefallen)". b) Nach der ... a) Die Angabe zu § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 (weggefallen)". b) Nach der Angabe zu § 4 werden die folgenden Angaben ... zum Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht". 2. § 3 wird aufgehoben. 3. Nach § 4 werden die folgenden §§ 4a bis 4c ...
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