... 6. zur Herstellung des Benehmens bei Änderungen der Satzung der Bundesanstalt ( § 5 Absatz 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes ); 7. zur Anhörung bei förmlichen Vereinbarungen über die Zusammenarbeit ...
... (BGBl. I S. 174) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 5 Absatz 3 Satz 3 Nummer 3 wird das Wort „Kapitalanlagegesellschaften" durch das Wort ...
... 6. zur Herstellung des Benehmens bei Änderungen der Satzung der Bundesanstalt ( § 5 Absatz 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes ); 7. zur Anhörung bei förmlichen Vereinbarungen über die ...
... c) eine Prüfung, die vorgenommen wurde auf Grund aa) des § 5 Abs. 2, auch in Verbindung mit Maßnahmen nach Abs. 3 oder 4 oder des § 14 Abs. 1 Satz 2 ...