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§ 11 - Pflanzenschutzmittelverordnung (PflSchMV)

§ 11 Änderung von Vorschriften


§ 11 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. Januar 2013 PflSchGerätV § 1, § 1a, § 1b, § 1c, § 1d, § 1e, § 2, § 3, § 3a, § 3b, § 3c, Anlage 5

Die Pflanzenschutzmittelverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2005 (BGBl. I S. 734), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 10. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2113) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Bezeichnung der Verordnung wird wie folgt gefasst:

„Verordnung über Pflanzenschutzgeräte

(Pflanzenschutzgeräteverordnung - PflSchGerätV)".

2.
Der erste Abschnitt wird aufgehoben.

3.
Die Anlage 5 wird aufgehoben.

 
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Zitierungen von § 11 PflSchMV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 PflSchMV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflSchMV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung über die Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953
Artikel 8 PflSchRNeuOV Aufhebung von Vorschriften
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2005 (BGBl. I S. 734), die zuletzt durch § 11 der Verordnung vom 15. Januar 2013 (BGBl. I S. 74) geändert worden ist, wird ...