Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Synopse aller Änderungen der BNotO am 01.01.2023

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2023 durch Artikel 3 des NotBRMoG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der BNotO.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

BNotO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2023 geltenden Fassung
BNotO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Teil 1 Das Amt des Notars
    Abschnitt 1 Bestellung zum Notar
       § 1 Stellung und Aufgaben des Notars
       § 2 Beruf des Notars
       § 3 Hauptberufliche Notare; Anwaltsnotare
       § 4 Bedürfnis für die Bestellung eines Notars
       § 4a Bewerbung
       § 5 Eignung für das notarielle Amt
       § 5a Weitere Voraussetzungen für hauptberufliche Notare
       § 5b Weitere Voraussetzungen für Anwaltsnotare
       § 6 Auswahl bei mehreren geeigneten Personen; Verordnungsermächtigung
       § 6a Versagung und Aussetzung der Bestellung
       § 6b (aufgehoben)
       § 7 Anwärterdienst; Verordnungsermächtigung
       § 7a Notarielle Fachprüfung; Verordnungsermächtigung
       § 7b Schriftliche Prüfung
       § 7c Mündliche Prüfung
       § 7d Bescheid; Zeugnis; Rechtsmittel
       § 7e Rücktritt; Versäumnis
       § 7f Täuschungsversuche; Ordnungsverstöße
       § 7g Prüfungsamt; Verordnungsermächtigung
       § 7h Gebühren
       § 7i Verordnungsermächtigung zur notariellen Fachprüfung
       § 8 Nebentätigkeit
       § 9 Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung; Verordnungsermächtigung
       § 10 Amtssitz
       § 10a Amtsbereich
       § 11 Amtsbezirk
       § 11a Zusammenarbeit mit einem im Ausland bestellten Notar
       § 12 Bestellungsurkunde
       § 13 Vereidigung
    Abschnitt 2 Ausübung des Amtes
       § 14 Allgemeine Berufspflichten
       § 15 Verweigerung der Amtstätigkeit
       § 16 Verbot der Mitwirkung als Notar; Selbstablehnung
       § 17 Gebühren
       § 18 Pflicht zur Verschwiegenheit
       § 18a Zugang zu Inhalten notarieller Urkunden und Verzeichnisse zu Forschungszwecken
       § 18b Form des Zugangs zu Forschungszwecken
       § 18c Schutz von Inhalten beim Zugang zu Forschungszwecken
       § 18d Kosten des Zugangs zu Forschungszwecken
       § 19 Amtspflichtverletzung
       § 19a Berufshaftpflichtversicherung
    Abschnitt 3 Die Amtstätigkeit
       § 20 Beurkundungen und Beglaubigungen
       § 21 Bescheinigungen
       § 22 Abnahme von Eiden; Aufnahme eidesstattlicher Versicherungen
       § 23 Aufbewahrung und Ablieferung von Wertgegenständen
       § 24 Betreuung und Vertretung der Beteiligten
    Abschnitt 4 Sonstige Amtspflichten des Notars
       § 25 Beschäftigung von Mitarbeitern; Verordnungsermächtigung
       § 26 Förmliche Verpflichtung beschäftigter Personen
       § 26a Inanspruchnahme von Dienstleistungen
       § 27 Anzeigepflicht bei Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung
       § 28 Sicherstellung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
       § 29 Werbeverbot
       § 30 Ausbildungspflicht
       § 31 Verhalten des Notars
(Text alte Fassung) nächste Änderung

       § 32 Bezug von Gesetzes- und Amtsblättern
(Text neue Fassung)

       § 32 (aufgehoben)
       § 33 Elektronische Signatur
       § 34 Meldepflichten
    Abschnitt 4a Führung der Akten und Verzeichnisse
       § 35 Führung der Akten und Verzeichnisse
       § 36 Verordnungsermächtigung zu Akten und Verzeichnissen
    Abschnitt 5 Abwesenheit und Verhinderung des Notars; Notarvertretung
       § 38 Anzeige von Abwesenheit oder Verhinderung
       § 39 Notarvertretung
       § 40 Form der Bestellung; Amtseid; Widerruf
       § 41 Amtsausübung der Vertretung
       § 42 Zuständigkeit für Streitigkeiten zwischen Notar und Vertretung
       § 43 Vergütung der von Amts wegen bestellten Vertretung
       § 44 Dauer der Amtsbefugnis der Vertretung
       § 45 Verwahrung bei Abwesenheit oder Verhinderung
       § 46 Amtspflichtverletzung der Vertretung
    Abschnitt 6 Erlöschen des Amtes; vorläufige Amtsenthebung; Notariatsverwalter
       § 47 Erlöschen des Amtes
       § 48 Entlassung
       § 48a Altersgrenze
       § 48b Amtsniederlegung zum Zweck der Betreuung oder Pflege
       § 48c Amtsniederlegung aus gesundheitlichen Gründen
       § 49 Strafgerichtliche Verurteilung
       § 50 Amtsenthebung
       § 51 Verwahrung bei Erlöschen des Amtes oder Verlegung des Amtssitzes
       § 51a Ablieferung verwahrter Gegenstände
       § 52 Weiterführung der Amtsbezeichnung
       § 53 Übernahme von Räumen oder Angestellten des ausgeschiedenen Notars
       § 54 Vorläufige Amtsenthebung
       § 55 Verwahrung und Amtshandlungen bei vorläufiger Amtsenthebung
       § 56 Notariatsverwalter
       § 57 Amtsausübung und Bestellung des Notariatsverwalters
       § 58 Fortführung der Amtsgeschäfte; Kostenforderungen
       § 59 Vergütung; Abrechnung mit der Notarkammer
       § 60 Überschüsse aus Notariatsverwaltungen
       § 61 Amtspflichtverletzung des Notariatsverwalters
       § 62 Zuständigkeit für Streitigkeiten zwischen Notarkammer und Notariatsverwaltung
       § 63 Einsicht der Notarkammer
       § 64 Dauer der Amtsbefugnis des Notariatsverwalters; Kostenforderungen
    Abschnitt 7 Allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren
       § 64a Anwendbarkeit der Verwaltungsverfahrensgesetze
       § 64b Bestellung eines Vertreters
       § 64c Ersetzung der Schriftform
       § 64d Übermittlung von Daten
Teil 2 Notarkammern und Bundesnotarkammer
    Abschnitt 1 Notarkammern
       § 65 Bildung; Sitz; Verordnungsermächtigung
       § 66 Satzung; Aufsicht; Tätigkeitsbericht
       § 67 Aufgaben; Verordnungsermächtigung
       § 68 Organe
       § 69 Vorstand
       § 69a Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen
       § 69b Abteilungen
       § 69c Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds
       § 70 Präsident
       § 71 Kammerversammlung
       § 72 Regelung durch Satzung
       § 73 Erhebung von Beiträgen
       § 74 Auskunfts-, Vorlage- und Vorladerecht
       § 75 Ermahnung
    Abschnitt 2 Bundesnotarkammer
       § 76 Bildung; Sitz
       § 77 Rechtsstatus; Aufsicht; Genehmigung der Satzung
       § 78 Aufgaben
       § 78a Zentrales Vorsorgeregister; Verordnungsermächtigung
       § 78b Auskunft und Gebühren
       § 78c Zentrales Testamentsregister; Verordnungsermächtigung
       § 78d Inhalt des Zentralen Testamentsregisters
       § 78e Sterbefallmitteilung
       § 78f Auskunft aus dem Zentralen Testamentsregister
       § 78g Gebührenerhebung für das Zentrale Testamentsregister
       § 78h Elektronisches Urkundenarchiv; Verordnungsermächtigung
       § 78i Zugangsberechtigung zum Elektronischen Urkundenarchiv
       § 78j Gebührenerhebung für das Elektronische Urkundenarchiv
       § 78k Elektronischer Notariatsaktenspeicher; Verordnungsermächtigung
       § 78l Notarverzeichnis
       § 78m Verordnungsermächtigung zum Notarverzeichnis
       § 78n Besonderes elektronisches Notarpostfach; Verordnungsermächtigung
       § 78o Beschwerde
       § 78p Videokommunikationssystem für Urkundstätigkeiten; Verordnungsermächtigung
       § 78q Gebührenerhebung für das Videokommunikationssystem
       § 79 Organe
       § 80 Präsidium
       § 81 Wahl des Präsidiums
       § 81a Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen
       § 82 Aufgaben des Präsidenten und des Präsidiums
       § 83 Generalversammlung
       § 84 (weggefallen)
       § 85 Einberufung der Generalversammlung
       § 86 Zusammensetzung und Beschlussfassung der Generalversammlung
       § 87 Bericht des Präsidiums
       § 88 Status der Mitglieder
       § 89 Regelung durch Satzung
       § 90 Auskunftsrecht
       § 91 Erhebung von Beiträgen
Teil 3 Aufsicht; Disziplinarverfahren; gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Notarsachen
    Abschnitt 1 Aufsicht
       § 92 Aufsichtsbehörden
       § 93 Befugnisse der Aufsichtsbehörden
       § 94 Missbilligung
    Abschnitt 2 Disziplinarverfahren
       § 95 Einleitung eines Disziplinarverfahrens
       § 95a Verjährung
       § 96 Anwendung der Vorschriften des Bundesdisziplinargesetzes; Verordnungsermächtigung
       § 97 Disziplinarmaßnahmen
       § 98 Verhängung der Disziplinarmaßnahmen
       § 99 Disziplinargericht
       § 100 Übertragung von Aufgaben des Disziplinargerichts durch Rechtsverordnung
       § 101 Besetzung des Oberlandesgerichts
       § 102 Bestellung der richterlichen Mitglieder
       § 103 Bestellung der notariellen Beisitzer
       § 104 Rechte und Pflichten der notariellen Beisitzer
       § 105 Anfechtung von Entscheidungen des Oberlandesgerichts
       § 106 Besetzung des Bundesgerichtshofs
       § 107 Bestellung der richterlichen Mitglieder
       § 108 Bestellung der notariellen Beisitzer
       § 109 Anzuwendende Verfahrensvorschriften
       § 110 Verhältnis des Disziplinarverfahrens zu berufsaufsichtlichen Verfahren nach anderen Berufsgesetzen
       § 110a Tilgung
    Abschnitt 3 Gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Notarsachen
       § 111 Sachliche Zuständigkeit
       § 111a Örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
       § 111b Verfahrensvorschriften
       § 111c Beklagter
       § 111d Berufung
       § 111e Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse
       § 111f Gebühren
       § 111g Streitwert
       § 111h Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
Teil 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen
    § 112 Übertragung von Befugnissen der Landesjustizverwaltung durch Rechtsverordnung
    § 113 Notarkasse und Ländernotarkasse
    § 113a (weggefallen)
    § 113b Notarkammern außerhalb der Tätigkeitsbereiche von Notarkasse und Ländernotarkasse
    § 114 Sondervorschriften für das Land Baden-Württemberg
    § 115 (weggefallen)
    § 116 Sondervorschriften für einzelne Länder
    § 117 (weggefallen)
    § 117a Notarkammern im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main und in den neuen Bundesländern
    § 117b Sondervorschriften für Notarassessoren und Notare aus den neuen Bundesländern
    § 118 Übergangsvorschrift für Akten, Bücher und Verzeichnisse
    § 119 Übergangsvorschrift für bereits verwahrte Urkundensammlungen
    § 120 Übergangsvorschrift für die Übernahme durch ein öffentliches Archiv
    § 121 (aufgehoben)
    Anlage 1 (zu § 18d Absatz 1) Gebührenverzeichnis (Zugang zu Inhalten notarieller Urkunden und Verzeichnisse zu Forschungszwecken)
    Anlage 2 (zu § 111f Satz 1) Gebührenverzeichnis (verwaltungsrechtliche Notarsachen)
(heute geltende Fassung) 

§ 14 Allgemeine Berufspflichten


(1) 1 Der Notar hat sein Amt getreu seinem Eide zu verwalten. 2 Er hat nicht eine Partei zu vertreten, sondern die Beteiligten unabhängig und unparteiisch zu betreuen.

(2) Er hat seine Amtstätigkeit zu versagen, wenn sie mit seinen Amtspflichten nicht vereinbar wäre, insbesondere wenn seine Mitwirkung bei Handlungen verlangt wird, mit denen erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden.

(3) 1 Der Notar hat sich durch sein Verhalten innerhalb und außerhalb seines Amtes der Achtung und des Vertrauens, die dem notariellen Amt entgegengebracht werden, würdig zu zeigen. 2 Er hat jedes Verhalten zu vermeiden, das den Anschein eines Verstoßes gegen seine Amtspflichten erzeugt, insbesondere den Anschein der Abhängigkeit oder Parteilichkeit.

(4) 1 Dem Notar ist es abgesehen von den ihm durch Gesetz zugewiesenen Vermittlungstätigkeiten verboten, Darlehen sowie Grundstücksgeschäfte zu vermitteln, sich an jeder Art der Vermittlung von Urkundsgeschäften zu beteiligen oder im Zusammenhang mit einer Amtshandlung eine Bürgschaft oder eine sonstige Gewährleistung zu übernehmen. 2 Er hat dafür zu sorgen, daß sich auch die bei ihm beschäftigten Personen nicht mit derartigen Geschäften befassen.

(5) 1 Der Notar darf keine mit seinem Amt unvereinbare Gesellschaftsbeteiligung eingehen. 2 Es ist ihm insbesondere verboten, sich an einer Gesellschaft, die eine Tätigkeit im Sinne des § 34c Abs. 1 der Gewerbeordnung ausübt, zu beteiligen, wenn er alleine oder zusammen mit den Personen, mit denen er sich nach § 9 verbunden oder mit denen er gemeinsame Geschäftsräume hat, mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluß ausübt.

vorherige Änderung nächste Änderung

(6) Der Notar hat sich in dem für seine Amtstätigkeit erforderlichen Umfang fortzubilden.



(6) 1 Der Notar hat sich in dem für seine Amtstätigkeit erforderlichen Umfang fortzubilden. 2 Dies umfasst die Pflicht, sich über Rechtsänderungen zu informieren.

(heute geltende Fassung) 
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 32 Bezug von Gesetzes- und Amtsblättern




§ 32 (aufgehoben)


vorherige Änderung

1 Der Notar hat das Bundesgesetzblatt Teil I, das Gesetzblatt des Landes, das Bekanntmachungsblatt der Landesjustizverwaltung und das Verkündungsblatt der Bundesnotarkammer zu halten. 2 Sind mehrere Notare zu gemeinsamer Berufsausübung verbunden, so genügt der gemeinschaftliche Bezug je eines Stücks.