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Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG2011InkrB k.a.Abk.)

B. v. 15.01.2013 BGBl. I S. 81 (Nr. 2); Geltung ab 01.01.2011
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. Januar 2011 HBeglG 2011 Artikel 24, LuftVStG § 5

Nach Artikel 24 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1885) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Europäische Kommission die nach Artikel 24 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes erforderliche Genehmigung am 20. Dezember 2012 mit der Maßgabe erteilt hat, dass § 5 Nummer 5 des Luftverkehrsteuergesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1885), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 geändert worden ist, mit dem Binnenmarkt vereinbar ist, soweit 20 Prozent des jeweils gültigen Steuersatzes gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 1 des Luftverkehrsteuergesetzes erhoben werden. § 5 Nummer 5 des Luftverkehrsteuergesetzes ist damit im Umfang der zuvor genannten Genehmigung der Europäischen Kommission mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft getreten.

Bundesministerium der Finanzen

Im Auftrag Jakobs

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